Mitteilungsblatt 4/2017, 13. Oktober 2017

APOTHEKENBETRIEB / IMPRESSUM

darf das Betäubungsmittel auch nach der Frist noch abgegeben werden.

mit der Einnahmevorschrift übergeben wurde, muss auf der BtM-Verordnung ein Hinweis auf diese schriftlichen Vorgaben vermerkt sein.

Impressum

Nachweisführung

Die Kontrolle der Nachweisführung sowie der Bestände an Substitutionsmitteln in den Einrichtungen, die den Sichtbezug durchführen, muss nicht mehr zwingend durch den substituierenden Arzt, sondern kann auch durch die vom Arzt für die je- weilige Einrichtung benannte verantwort- liche Person erfolgen. Der Arzt muss dabei sicherstellen, dass er bis zum Ende jedes Kalendermonats über die Prüfung und Nachweisführung schriftlich oder elektro- nisch unterrichtet wird. Die Leitlinie der ABDA „Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opi- atsubstitution“ sowie der dazugehörige Kommentar und die Arbeitshilfen sind aufgrund der Dritten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Ver- schreibungsverordnung (BtMVV) in Über- arbeitung. Sie stehen demnächst in aktu- alisierter Fassung auf der Homepage der ABDA zur Verfügung. < Leitlinien der ABDA zur Opiatsubstitution

Kennzeichnung Take-Home- Verschreibung

Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ausgabe 04/2017 Herausgeber Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Bismarckallee 25, 48151 Münster, Tel: 0251  520050, Fax: 0251  521650,

Die Take-Home-Verschreibung ist nach dem Buchstaben „S“ zusätzlich mit dem Buchstaben „T“ zu kennzeichnen. CAVE: Bei einer Verordnung, die nur mit „S“ gekennzeichnet ist, handelt es sich um einen Sichtbezug. Das Substitutions- mittel darf dann nicht direkt dem Substi- tutionspatienten ausgehändigt werden. Bisher durften Betäubungsmittel nicht abgegeben werden, wenn die Verschrei- bung vor mehr als sieben Tagen ausge- stellt wurde. Um die Belieferung von Teilmengen bei Take-Home-Rezepten mit einem Versorgungszeitraum von 30 Tagen zu gewährleisten, wurden die Re- zeptgültigkeit angepasst. Jetzt dürfen Verschreibungen, die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, nicht beliefert werden. Das heißt, sofern das BtM-Rezept innerhalb der Frist von sieben Tagen in der Apotheke vorgelegt wurde, Abgabe: Gültigkeit des BtM-Rezeptes

E-Mail: info@akwl.de, Internet: www.akwl.de Redaktion Michael Schmitz (V. i. S. d. P.), Dr. Andreas Walter

Layout Petra Wiedorn, Michael Schmitz Mitarbeiter/innen an dieser Ausgabe Klaus Bisping, Imke Düdder, Wolfgang Erdmann, Bernhard Hielscher, Carolin Kam- pruwen, Dr. Sylvia Prinz, Michael Schmitz, Dr. Oliver Schwalbe, Sebastian Sokolowski, Dr. Andreas Walter Das Mitteilungsblatt (MB) der Apotheker- kammer Westfalen-Lippe erscheint regel- mäßig circa alle zwei Monate. Das nächste Mitteilungsblatt ist eine Online-Ausgabe. Der Redaktionsschluss für das Online-MB 2/2017 ist der 08.11.2017. Der Bezugspreis ist für die Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe im Nachdruck – auch in Auszügen – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausge- bers. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Bildernachweise S. 1-7, 21, 23, 27, 30 ©Sebastian Sokolowski S. 15 ©ABDA S. 17 ©Skizze Wolfgang Erdmann S. 20 ©Teilnehmer pharmacon-Kongress S. 27 ©Sandra Naber S. 29 ©RED S. 31 ©Eugen Börger Kammerbeitrag enthalten. Auflage 7.800 Exemplare

Methadon als Schmerzmittel Regelung nach Paragraph 5 BtMVV

nach der BtMVV. Hinweise zur Herstellung einer Methadon-Rezeptur zur Schmerz- behandlung sind im DAC/NRF Rezeptur- hinweis „Methadon als Schmerzmittel“ ersichtlich. Daraus geht beispielsweise hervor, dass der Arzt die Gebrauchsanweisung der Wirkstoff-Einzeldosis in Milligramm verordnen soll. In der Apotheke wird die Dosierung dann gemäß der Dosiervor- richtung auf die gewünschten Millili- ter oder Anzahl abzuteilender Tropfen umgerechnet. <

>  Methadon wird üblicherweise als Subs- titutionsmittel bei der Substitutionsthe- rapie verordnet. Ein Substitutionsmittel ist nach Paragraph 5 der Betäubungsmit- telverschreibungsverordnung (BtMVV) ein ärztlich verschriebenes Betäubungsmittel für einen opioidabhängigen Patienten. Ein Arzt kann das Betäubungsmittel Methadon aber auch als Schmerzmittel verordnen. In diesem Fall wird das Re- zept nicht mit einem „S“ für Substitution gekennzeichnet. Bei der Verordnung von Methadon als Schmerzmittel gelten die Regeln für eine normale BtM-Verordnung

AKWL Mitteilungs blatt 04-2017 /  15

Made with FlippingBook HTML5