Mitteilungsblatt 3/2026, 14. August 2026

> Die Erhöhung des Apotheken fixums ist beschlossen und in Tei len bereits seit dem 1. Juli umge setzt. Mit der Veröffentlichung der Änderung der Arzneimittelpreis verordnung im Bundesgesetzblatt war der Weg frei für die seit Lan gem notwendige Anpassung der Vergütung öffentlicher Apotheken. Das Fixhonorar für verschreibungs pflichtige Arzneimittel ist zum 1. Juli 2026 von bislang 8,35 Euro auf 9,00 Euro pro Packung gestie gen. Zum 1. Januar 2027 folgt die zweite Stufe auf dann 9,50 Euro. Die Erhöhung war im Koalitionsvertrag angekündigt worden und gilt als wichtiger Schritt zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Apotheken. Gleichzeitig wird jedoch der Kassenabschlag zum Jahreswechsel

2026/2027 um 30 Cent auf 2,07 Euro pro Packung angehoben. Damit wird ein Teil der Honorarverbesserung unmittelbar wieder „aufgefressen“. Dennoch stellt die Fixumserhöhung ei nen Meilenstein dar. Nach Jahren stei gender Kosten und unveränderter Ver gütung erhalten die Apotheken erstmals wieder eine spürbare Anpassung ihrer Honorierung. Um die 13 Jahre Honorarstillstand aufzu holen hätte die Anpassung indes wesent lich höher ausfallen müssen. Dass zukünf tig jährlich verhandelt wird, lässt darauf hoffen, dass zumindest die Kostenent wicklung sich in zukünftigen Honoraren widerspiegelt. Zur Wahrheit gehört auch: Bedenkt man, dass andere Gesundheitsberufe Kür zungen hinnehmen müssen, stand die

aktuelle Fixumserhöhung wohl mehr als auf der Kippe. Dennoch hat die Koaliti on diese umgesetzt. So mancher Beob achter im Politikbetrieb hatte dies nicht mehr für möglich gehalten. Die vielen Gespräche mit Politiker*innen und diver se Protestmaßnahmen der vergangenen Jahre haben es vermocht, die Politik von der Notwendigkeit einer Erhöhung zu überzeugen. Viele Apothekenteams ha ben hierfür unermüdlich demonstriert und protestiert. Gebetsmühlenartig ha ben Apothekerinnen und Apotheker im Austausch mit Politiker*innen auf allen Ebenen den Mehrwert der Vor-Ort-Apo theken für die Gesellschaft und für ein tragfähiges Versorgungssystem auch in Zukunft verdeutlicht – auch unterstützt durch Ihre Kammer. Diese Strategie dürfte am Ende verfangen haben. <

Skonti kommen zurück

> Mit der Mantelverordnung werden Skonti im Arzneimitteleinkauf für Apothe ken wieder erlaubt. Die Neuregelung gilt jedoch erst nach Veröffentlichung im Bun desgesetzblatt und ihrem anschließenden Inkrafttreten. Bis zum Redaktionsschluss ist das noch nicht geschehen. <

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