Mitteilungsblatt 3/2026, 14. August 2026
BTM auch im Kommissionierer
> Mit der Reform dürfen Betäubungsmit tel (in Form von Fertigarzneimitteln) auch im Kommissionierer aufbewahrt werden.
Sicherungs richtlinie des BfArM für BTM.
Voraussetzung: Eine separate Bestands- und Nachweis information ist technisch gewährleistet. Das BfArM hat hierzu Anfang Juli die Vorgaben der Sicherungsrichtlinie für BTM aktualisiert. <
Viele Details noch offen
Auch die Einbindung des pharmazeutischen Nachwuchses ist vorgesehen: Apothekerinnen und Apotheker können die eigentliche Blutentnahme an Personen delegieren, die sich in der praktischen Ausbildung befinden – vor ausgesetzt, diese wurden ebenfalls ärztlich geschult und arbeiten unter unmittelbarer Aufsicht. Die Aufklärung, Anamnese und Einholung der Einwilligung können eben falls delegiert werden. Bis die neuen Möglichkeiten tatsächlich in der Praxis ankommen, wird allerdings noch etwas Zeit vergehen. Derzeit erarbeiten die Bundesapothekerkammer und die Bundesärztekammer gemeinsam ein Mustercurriculum für die erforderliche ärztliche Schulung. Erst wenn dieses vorliegt und entsprechende Schulungsangebote durch laufen worden sind, können Apothekerinnen und Apo theker die venöse Blutentnahme rechtssicher anbieten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind damit ge schaffen – die praktische Umsetzung steht jedoch noch aus. Bis auf Weiteres finden daher keine venösen Blutent nahmen in öffentlichen Apotheken statt. <
> Die einzelnen Maßnahmen und Regelungen in den aktuellen Gesetzgebungsverfahren sind teilweise inein ander verschachtelt und müssen einerseits durch Veröf fentlichung in Kraft gesetzt werden, andererseits bedarf es an vielen Stellen noch der inhaltlichen Ausgestaltung durch die Entwicklung von Curricula usw. Gerade bei den pharmazeutischen Themen werden sich in den nächsten Wochen und Monaten immer wieder Neuerung ergeben. Ihre Kammer wird Sie daher regelmäßig informieren. Sie können sich zudem über den internen Bereich der Kam merwebsite auf dem Laufenden halten: Hier informieren die Kolleg*innen der Abteilung Pharmazeutische Praxis über den Status quo.
www.akwl.de/apothekenreform2026 <
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