Mitteilungsblatt 3/2024, 26. April 2024
FREMDSPRACHEN- UND KENNTNISPRÜFUNGEN
Erfreuliche Fachsprachen- und Kenntnis-Prüfungs-Bilanz 2023
> Die Apothekerkammer hat im vergangenen Jahr Fachspra chenprüfungen und Kennt nisprüfungen für ausländische Apotheker*innen durchgeführt.
Fachsprachenprüfungen Seit Übertragung dieser Aufgabe sind in dem Zeitraum von Juli bis Dezem ber insgesamt Prüfungen im Apothekerhaus in Münster abgenommen worden. Damit ist der Zulauf in den sie beneinhalb Jahren nach wie vor viel höher als erwartet. Im Jahr sind Fach sprachenprüfungen an Prüfungstagen durchgeführt worden. Prüfungskandidaten haben die Prüfung beim ersten Versuch bestanden und so die für den Apothekerberuf er forderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen. Die Bestehens quote betrug Prozent. Prozent der Prüflinge waren weiblich und Prozent männlich. Mit Prozent kamen die aus ländischen Apotheker größtenteils aus Nicht-EU-Ländern, wie Syrien, Ägypten, Iran und Bosnien-Herzegowina. Die Prüfungskandidat*innen aus EU-Ländern kamen beispielsweise aus Rumänien, Spa nien, Litauen, Lettland und Griechenland. Die erfolgreiche Prüfung durch die AKWL ist eine Voraussetzung für die Ertei lung der Approbation, wenn ausländische Apotheker*innen aus EU- und Nicht-EU Ländern in Deutschland in ihrem Beruf tätig werden wollen. Die zuständige Ap probationsbehörde für das Kammergebiet Westfalen-Lippe ist die Bezirksregierung Münster. Die Apothekerkammer bietet regel mäßig zwei Prüfungstage pro Monat an. Die Prüfungstermine und Informationen zu den Fachsprachenprüfungen befinden sich auf der Website der Apothekerkam mer im öffentlichen Bereich:
Die erfolgreiche Prüfung durch die AKWL ist eine Voraussetzung für die Erteilung der Approbation, wenn ausländische Apotheker*innen in Deutschland in ihrem Beruf tätig sein wollen.
Kenntnisprüfung Die Apothekerkammer hat die Zustän digkeit zur Durchführung der Kenntnis prüfung zum . September vom Ministerium übertragen bekommen. Seit dem werden im Apothekerhaus grund sätzlich zwei Prüfungstage pro Monat angeboten. Nach der bestandenen Fach sprachenprüfung müssen ausländische Apotheker*innen aus Nicht-EU-Ländern noch die Kenntnisprüfung absolvieren. Hier werden die Fächer „Spezielle Rechts gebiete für Apotheker“ und „Pharmazeu tische Praxis“ sowie ggf. ein Zusatzfach, z. B. „Klinische Pharmazie“, von einer drei köpfigen Prüfungskommission geprüft. Insgesamt sind im Jahr an Prüfungstagen Prüflinge geprüft wor den. Davon haben die Prüfung bestan den und sind durchgefallen, das ist eine Bestehensquote von Prozent. Von den Prüflingen waren weiblich und ¥ männlich. Sie kamen hauptsächlich aus den Ländern Syrien, Ägypten, Türkei und Ukraine. <
ANSPRECHPARTNERINNEN IM APOTHEKERHAUS
Wenn Sie Fragen rund um das Fachspra chen- und Kenntnisprüfungen haben wenden Sie sich an:
Dr. Sylvia Prinz (Fachsprachen- und Kenntnisprüfung)
- fsp@akwl.de, kp@akwl.de
Margret Nagel (Fachsprachenprüfung)
- fsp@akwl.de
Annette Heitmann (Kenntnisprüfung) - kp@akwl.de
www.akwl.de, Arbeits platz Apotheke > Apo theker/Apothekerin > Fachsprachenprüfung.
18 / AKWL Mitteilungs blatt 03-2024
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