Mitteilungsblatt 3/2023, 25. August 2023

ÖFFENTL ICHKEITSARBEIT · TELEMATIK

Gemeinsam für mehr Herzgesundheit Auftakt für die Initiative „ Apotheke mit Herz “

> „Ihre Apotheke mit Herz“ – unter diesem Motto steht eine Ini tiative von AKWL und der Assmann-Stiftung für Prävention, die zum Tag der Apotheke am 7. Juni gestartet wurde. Das Ziel: Bür gerinnen und Bürger in der Region für das Thema Herzgesundheit zu sensibilisieren. Univ.-Prof. em. Dr. med. Gerd Assmann, Grün der der Assmann-Stiftung für Prävention, und Kammerpräsiden tin Gabriele Regina Overwiening, stellten die Aktion gemeinsam beim Auftakt-Termin mit Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe vor. Dabei ließ Münsters oberster Stadtherr auch gleich den eige nen Blutdruck durch Apotheker Dr. Olaf Rose, demmaßgeblichen Initiator der Kooperation, an der sich fast 400 Apotheken im Kam mergebiet beteiligen, messen. „Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind immer noch eine der häufigsten Ursachen für eine eingeschränk te Lebensqualität und vorzeitigen Tod“, sagt Professor Assmann zum Start. „Das wollen wir mithilfe der Initiative ändern und das Herzalter deutschlandweit bestimmen.“ <

Zum Auftakt wurde Blutdruck gemessen und das digitale Herzalter bestimmt: Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe, Carolin Galonska (Apothekerin und Filialleiterin der Coerde-Apotheke), Professor Gerd Assmann (Vorsitzender der Assmann-Stiftung für Prävention), Kammerpräsidentin Gabriele Regina Over wiening und Dr. Olaf Rose (Apotheker und Inhaber der Coerde-Apotheke (v. li.).

Nach Token-Ausdruck und App jetzt via eGK Dritter Einlöseweg für das E-Rezept gestartet

> Seit dem 1. Juli kommt sukzessive der sogenannte dritte Einlöseweg für das E-Rezept in den Apotheken an. Der genaue Zeitpunkt, ab wann Sie in Ihrer Apothe ke den Weg via eGK (zusätzlich zum Token-Ausdruck und der E-Rezept-App) anbieten können, ist abhängig von der in der Apotheke eingesetzten Software. Beim dritten Einlöseweg wird in der Arztpraxis die Verordnung als E-Rezept ausgestellt. Wie in den anderen Fällen werden die Verordnungsdaten im E-Rezept-Fachdienst der Telematikinfra struktur abgelegt. Das E-Rezept wird also nicht auf der Versicher tenkarte gespeichert. In Ihrer Apotheke steckt der Patient/die Patientin seine/ihre Versichertenkarte in das Kartenlesegerät am HV. Die Eingabe einer PIN ist hierzu nicht erforderlich. Auch die Kartengeneration der eGK spielt keine Rolle; die eGK muss also nicht NFC-fähig sein. Ihre Apothekensoftware ruft dann alle of fenen Verordnungen des Patienten/der Patientin automatisch ab, und Sie können dann das E-Rezept wie gewohnt beliefern. Während der Einführungsphase des neuen Einlösewegs wer den die Arztpraxen den Patientinnen und Patienten in der Regel zusätzlich den Token-Ausdruck mitgeben, auch um eine Rückkehr der Versicherten in die Arztpraxen zu vermeiden. Angesichts der anhaltenden Lieferengpässe ist es wichtig, dass Sie – sofern Sie ein E-Rezept nicht beliefern können – diese

Seit dem 1. Juli wird in den Apothekensoftwarelösungen sukzessive der dritte Einlöseweg für das E-Rezept ausgerollt, via elektronischer Gesundheitskarte.

Verordnung an den E-Rezept-Fachdienst zurückgeben müssen, da ansonsten eine Einlösung in einer anderen Apotheke nicht mög lich ist. Wie genau die Funktion „E-Rezept zurückgeben“ umzu setzen ist, hängt von Ihrer Apothekensoftware ab. Bitte nutzen Sie hier bei Unklarheiten die Ihnen bekannten Support- und Schu lungswege der Hersteller. <

AKWL Mitteilungs blatt 03-2023 / 9

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