Mitteilungsblatt 3/2022, 18. August 2022

IT & NEUE MEDIEN

Umfassender Fragen- und Antworten-Bereich Unter www.akwl.de/e-rezept

Über die Startseite der AKWL-Website gelangen Sie auf unseren umfassenden FAQ-Bereich zum Thema E-Rezept.

> Das Telematik-Team der AKWL hat seit dem letzten Herbst einen umfassenden Fragen- und Antworten-Bereich im inter nen Bereich der AKWL-Website aufge baut. Unter www.akwl.de/e-rezept (ebenso wie deckungsgleich im PTA-Cam pus für PTA) werden nahezu 100 Fragen rund um das E-Rezept beantwortet sowie regelmäßig aktualisiert und ergänzt. Sie fragen sich, welche Verordnungen im ers ten Schritt elektronisch auf Sie zukom men, wie es mit Privatrezepten aussieht, Heim- und Hilfsmittelversorgung und Re taxationsrisiken? Welche Ergänzungen und Hinweise können am E-Rezept vorge nommen und wann muss mit dem HBA qualifiziert elektronisch signiert werden? Blutzuckertestreifen per E-Rezept – geht das? All diese Fragen finden Sie nach ak tuellem Wissensstand beantwortet. Log gen Sie sich einfach ein auf akwl.de/e-re zept bzw. pta-campus.de. <

Fragen zum E-Rezept: Zusätzlich zu unserer umfassenden Fragen- und Antwortliste stehen wir Ihnen bei weiteren Fragestellungen oder falls Antworten für Sie unklar erscheinen, jederzeit gerne zur Verfügung. Das E-Rezept-Team um Carsten Fischer, Stefan Lammers und Michael Schmitz (v. li.) erreichen Sie am bes ten per E-Mail an e-rezept@akwl.de.

Separate SMC-B für Organisationseinheiten Beantragung ist optional möglich

> Mit unserem Informationsdienst AKWL aktuell Nr. 34/2022 vom 1. Juli hatten wir bereits darüber informiert, dass die AKWL auf An trag an öffentliche Apotheken Ins titutionenkarten mit unterschiedli chen Telematik-ID für Organisati onseinheiten von Apotheken (SMC B-OE) i.S.d. § 313 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V herausgibt. Die jeweiligen Organisationseinheiten ei ner Vor-Ort-Apotheke können damit künftig auf deren Wunsch hin mehrere Karten mit jeweils unterschiedlicher Tele matik-ID erhalten – für Versandhandel, Heim- bzw. Krankenhausversorgung – und dadurch separat im Adressbuch der

Telematikinfrastruktur von anderen Nut zern gefunden und adressiert werden. Eine solche separate SMC-B-OE ist eventuell in dem Fall erforderlich, dass eine Apotheke zulässigerweise Räume au ßerhalb der Raumeinheit nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 ApBetrO für die Heimversorgung und den Versandhandel nutzt. Dann kön nen zusätzliche SMC-B für diese Organi sationseinheiten für die Anbindung die ser Räume an die Telematikinfrastruktur (TI) möglicherweise benötigt werden. Inwieweit für Ihre Apotheke eine Not wendigkeit besteht, insbesondere „exter ne“ Räumlichkeiten, die etwa im Rahmen der Heimversorgung nach § 12a ApoG oder für den Versandhandel nach § 11a ApoG genutzt werden, mit einem weite

ren Konnektor sowie zugehöriger SMC-B OE und eHealth-Kartenterminal an die Telematinfrastruktur (TI) anzuschließen, oder andere technische Möglichkeiten für einen Anschluss dieser Räume bestehen, sollte jede/r interessierte Betriebserlaub nisinhaber/inmit ihrem/seinem IT-Dienst leister erörtern. Wichtig ist: Eine Pflicht zu einer separaten SMC-B-OE gibt es nicht. <

WWW.AKWL.DE

Weitere Hinweise zur Beantragung separa ter SMC-B für weitere Organisationsein heiten der Apotheke nden Sie auf unserer Website unter www.akwl.de/ausweise.

AKWL Mitteilungs blatt 032022 / 11

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