Mitteilungsblatt 3/2021, 26. August 2021

IT UND NEUE MEDIEN

HBA-Beantragung für alle Approbierten in öffentlichen Apotheken auf akwl.de Wichtiger Schritt zur Vorbereitung auf den Start des E-Rezeptes im kommenden Jahr

> Seit dem 15. Juni 2021 können angestellte Approbierte in öffent- lichen Apotheken bereits den Apo- thekerausweis (HBA) imMitglie- derbereich der AKWL-Website unter www.akwl.de beantragen. Schließlich rückt die Einführung des elektronischen Rezepts näher und damit verbunden auch die Erfordernis, Heilberufsausweise an (angestellte) Apotheker*innen auszugeben. Wir empfehlen Ihnen daher, den Heilbe- rufsausweis zeitnah zu beantragen, weil Sie zum einen den Beantragungs-, Be- stell- und Produktionszeitraum berück- sichtigen müssen und Sie zum anderen alle notwendigen Schritte zur Vorberei- tung des erfolgreichen Starts des elektro- nischen Rezeptes in Ihrer Apotheke tref- fen sollten. Denn: Der HBA ermöglicht die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Diese ist rechtlich mit Ihrer händischen Unterschrift gleichgestellt. Hierin ist auch der aufwendige Identifizierungs- und Be- stellprozess begründet. Finanzierung ist seit Juni geregelt Seit Anfang Juni 2021 wurde zudem die Finanzierungsvereinbarung zur Erstat- tung der erforderlichen erstmaligen Aufwendungen und zu den laufenden Betriebskosten geändert und angepasst. Hierbei wurden auch die schon länger erwarteten Regelungen zur Finanzierung der Kosten für die Apothekerausweise (HBA) für approbierte Mitarbeiter*innen in öffentlichen Apotheken getroffen. Zentrale Punkte in dieser Finanzie- rungsregelung sind folgende: Der Antrag muss stets durch den Apothekeninhaber bzw. die Apothekeninhaberin gestellt werden, der/die dann die Auslagen der Angestellten erstattet. Darüber hinaus kann ein solcher Antrag nur einmal pro Apotheke zum Stichtag 1. Juli 2021 − oder zum Datum der TI-Inbetriebnahme danach − gestellt werden (Ausnahme: Berufsanfänger*innen). Der Antrag auf Erstattung kann bereits seit dem 1. Juli

Seit Juni ist endlich die Finanzierung der Heilberufsausweise für angestellte Apotheker*innen geregelt. Die AKWL empfiehlt allen Mitgliedern eine umgehende Beantragung der Karten.

weiteren Abwicklung der Erstattungen finden Sie auf der Website des NNF unter dem Link www.dav-notdienstfonds.de. Zentrale Fragen werden auch auf der Kammer-Website unter www.akwl.de/ ausweise beantwortet. Außerdem steht Ihnen das Team im Apothekerhaus gerne mit Rat und Tat zur Seite. <

2021 im Portal des Nacht- und Notdienst- fonds (NNF) gestellt werden.

Fragen- und Antwortenkatalog auf der Homepage des NNF Haben Sie noch weiteren Informations- bedarf? Einen umfassenden Fragen- und Antwortkatalog zu den Änderungen der Finanzierungsvereinbarung und zur

„Wir werden vorbereitet sein“ ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening zum E-Rezept-Start

das E-Rezept. Jede Apotheke vor Ort wird ab 2022 auch online erreichbar und an- sprechbar sein. Damit machen die Apo- theken vor Ort neben dem physischen Kontakt ein zusätzliches Angebot“, sagt Overwiening. „Die Menschen wissen der- zeit noch sehr wenig über das E-Rezept. Deshalb werden wir in den nächsten Mo- naten viel Aufklärung leisten“, kündigt die ABDA-Präsidentin mit Blick auf eine Erhe- bung an, nach der erst fünf Prozent der Patient*innen Kenntnis von der geplan- ten E-Rezept-Einführung haben. <

> Deutschlands Apotheken wer- den bestens auf den Start des E- Rezeptes zum Jahreswechsel vor- bereitet sein, sagt ABDA-Präsiden- tin Gabriele Regina Overwiening. Seit Juli wird das E-Rezept in der Fokus- region Berlin-Brandenburg von 120 Apo- theken, 50 Arztpraxen sowie gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten getestet. Die Erkenntnisse aus der Test- region fließen in den bundesweiten Roll- Out ein. „Die Apothekerschaft begrüßt

AKWL Mitteilungs blatt 03-2021 / 7

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