Mitteilungsblatt 3/2021, 26. August 2021

AUSBI LDUNG PKA/PTA · MIXTUM

Ergebnis der Abschlussprüfung für PKA-Auszubildende Sommer 2021

PRÜFUNGSAUSSCHUSS

SEHR GUT

GUT

BEFRIEDIGEND AUSREICHEND NICHT BESTANDEN INSGESAMT

Arnsberg Detmold Münster insgesamt

0 0 2 2

11

23

15

1 4 1 6

50 17 22 89

4 7

8 7

1 5

22

38

21

Hospitationsplätze in öffentlichen Apotheken eine Win-win-Situation für Apothekenleiter*innen und ausländische Apotheker*innen

> Ausländische Apotheker*innen aus EU-und Nicht-EU-Ländern, die in Deutschland in ihrem Beruf tä- tig werden wollen, benötigen die deutsche Approbation. Die zustän- dige Approbationsbehörde für das Kammergebiet Westfalen-Lippe ist die Bezirksregierung Münster. Da- mit die Approbation erteilt werden kann, muss unter anderem die Fachsprachenprüfung erfolgreich absolviert werden. Hier sind die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Die Hospitation in der öffentlichen Apo- theke ist für die ausländischen Apothe- ker*innen ein wichtiger Baustein zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprü- fung. Sie dient dazu, den Apothekenbe- trieb und die wichtigsten Tätigkeitsbe- reiche, vorwiegend durch Beobachtung, kennen zu lernen. Unsere ausländi- schen Kolleginnen und Kollegen dürfen dabei selbst keine pharmazeutischen Tätigkeiten verrichten. Sie sollten aber beispielsweise die Möglichkeit bekom- men, Beratungsgesprächen mit Kunden beizuwohnen und Gespräche mit dem Apothekenpersonal zu führen. So wird unter anderem das Hörverstehen ge- schult und der Spracherwerb gefördert. Auch dürfen sie im PKA-Bereich mitar- beiten und beispielsweise Arzneimittel einsortieren. Hospitation zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung

Die Hospitation bietet ausländischen Apotheker*innen die Möglichkeit, Beratungsgesprächen beizu- wohnen und Dialoge mit dem Apothekenpersonal zu führen. Das schult das Hörverstehen und fördert den Spracherwerb. Foto: ©wildworx - stock.adobe.com

Apotheker*innen auf Antrag von der Be- zirksregierung Münster die deutsche Approbation. Apotheker*innen aus EU-Ländern müs- sen vor Aufnahme der Berufstätigkeit in Deutschland nur die Fachsprachenprü- fung absolvieren und erhalten dann un- mittelbar die deutsche Approbation von der Bezirksregierung Münster. Neues approbiertes Personal gewinnen Wenn Sie auf der Suche nach approbier- tem pharmazeutischem Personal sind, geben Sie einem ausländischen Apothe- ker oder einer ausländischen Apotheke- rin die Chance einer Hospitation in Ihrer Apotheke! So können Sie sich unverbind- lich kennen lernen und oftmals erwächst daraus ein langfristiges Arbeitsverhältnis. Nutzen Sie die Möglichkeit eines kosten- freien Inserats im Stellenmarkt der Apo- thekerkammer Westfalen-Lippe, um ei- nen Hospitationsplatz anzubieten. <

Der Weg bis zur deutschen Approbation Die Fachsprachenprüfung wird vom Prü- fungsausschuss der Apothekerkammer Westfalen-Lippe abgenommen. Nach be- standener Fachsprachenprüfung ent- scheidet die Bezirksregierung Münster bei Apotheker*innen aus Drittstaaten über die Erteilung einer „vorübergehen- den Berufserlaubnis“, mit der als „Apo- theker unter Aufsicht“ in der öffentlichen Apotheke gearbeitet werden darf. In die- ser Zeit bereiten sich die ausländischen Apotheker*innen auf die Kenntnisprü- fung vor und dürfen pharmazeutische Tätigkeiten unter Aufsicht durchführen. Die Kenntnisprüfung wird vom Prü- fungsausschuss der Apothekerkammer Westfalen-Lippe durchgeführt. Hier wer- den die Fächer „Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker“, „Pharmazeutische Pra- xis“ und ggf. „Klinische Pharmazie“ ge- prüft. Ist diese letzte Hürde erfolgreich genommen, erhalten die ausländischen

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