Mitteilungsblatt 3/2017, 27. Juli 2017

GESUNDHEITSPOLITIK

Mona Küppers (li.) Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, tauschte sich mit Gabriele Regina Overwiening ebenso über das Rx-VV aus wie die Linken-Politikerin und Apothekerin Sylvia Gabelmann (Bild Mitte). Dass aus- ländische Versender die Belieferung von Rezepten und von Rezepturen verweigern, prangert die AKWL an.

Versender lassen Patienten im Regen stehen Gesundheitsministerium: Keine Handhabe Apothekerkammer: „Klarer Fall von Rosinenpickerei“/Politische Gespräche werden fortgeführt

problemlos herstellbar, auch wenn die verordnete Kombination aus Antibiotikum und Glucocorticoid nicht mehr erste Wahl bei der Therapie infizierter Hauterkran- kungen ist“, so Overwiening. Eine Einschätzung, die das Landes- gesundheitsministerium teilt: „Aus fach- licher Sicht ist Ihre Bewertung korrekt“, heißt es in dem Schreiben an die Apothe- kerkammer. Zugleich aber verdeutlicht das Ministerium, dass ausländische Ver- sandapotheken zwar das Recht haben, deutsche Patienten zu beliefern, aber nicht die Verpflichtung, sie zu versorgen: „Eine behördliche Maßnahme ist somit im vorliegenden Fall nicht möglich", heißt es in dem Schreiben. In einem anderen Fall hatte ein Patient aus Erkenschwick ein Rezept mit dem Wirkstoff Nitrazepam zur Behandlung von Schlafstörungen bei einer weiteren niederländischen Versandapotheke einge- reicht. Das Rezept hatte er in einem Frei- umschlag nach Heerlen geschickt. Dort wurde die Belieferung mit dem Hinweis auf komplizierte zollrechtliche Regelun- gen verweigert. Gegen eine Gebühr von 20 Euro konnte sich der Patient sein Re- zept dann in einem Paketzentrum zurück- holen. In der öffentlichen Apotheke wurde Statt Bonus: 20 Euro Paketgebühr

> Die Apothekerkammer Westfa- len-Lippe hat ihre Forderung nach einem zügigen Verbot des Rx-Ver- sandhandels erneuert. Zugleich führen viele engagierte Apothe- ker/innen auch weiterhin Gesprä-

einem konkreten Fall eine Versandapothe- ke aus Venlo handhabte, die Herstellung eines Rezepturarzneimittels verweigern. Begründet wird dies mit angeblich fehlen- der Plausibilität. Eine Patientin aus Hagen erhielt ihr Rezept zurück.

che mit Politikern, um diese Forderung zu untermauern.

Ein vorgeschobenes Argument?

„Natürlich ist der Apotheker verpflich- tet, vor Herstellung einer Rezeptur, diese nach pharmazeutischen Gesichtspunk- ten zu beurteilen. Aber in diesem Fall, der leider kein Einzelfall zu sein scheint, ist das ein vorgeschobenes Argument“, sagt Kammerpräsidentin Gabriele Regi- „ Es kann nicht sein, dass sich die ausländischen Versand- apotheken nur die Rosinen aus dem Kuchen picken! “ Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening na Overwiening. Denn die Überprüfung der Rezeptur durch die pharmazeutische Fachabteilung der Apothekerkammer und zusätzlich durch das Prüflabor DAC/NRF in Eschborn ergab: Die beiden verordneten Wirkstoffe sind miteinander kompatibel: „Rein galenisch betrachtet ist die Rezeptur

„Wir müssen feststellen, dass Patien- ten in vielen Fällen von den Versendern nicht ordnungsgemäß versorgt werden“, sagt Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening. Eine rechtliche Handhabe dagegen gibt es aber nicht. Das hat die Apothekerkammer inzwischen sogar vom Landesgesundheitsministerium schwarz auf weiß: „Ausländischen Apotheken obliegt nicht die im öffentlichen Inter- esse gebotene Sicherstellung einer ord- nungsgemäßen Arzneimittelversorgung“, schreibt das Landesgesundheitsministeri- um der Kammer. Für inländische Apotheken sieht die Apothekenbetriebsordnung vor, dass eine ärztliche Verschreibung in angemessener Zeit auszuführen ist. Bestehen Bedenken, habe die Apotheke diese Unklarheit zu beseitigen. Die Vorschriften der Apothe- kenbetriebsordnung gelten aber nur in Deutschland, nicht für Versandapotheken hinter der Grenze. Sie können, so wie es in

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