Mitteilungsblatt 3/2017, 27. Juli 2017

APOTHEKENBETRIEB

Abgabebestimmungen für Chemikalien

Liste, s. u.) der ABDA über die Abgabevor- schriften, getrennt nach privaten und beruflichen Verwendern, die im internen Bereich unter www.abda.de unter der Ru- brik Themen/Arbeitsschutz/Abgabe von Chemikalien zur Verfügung steht. <

> Sind Sie bei der Abgabe einer angefrag- tenChemikalieunsicher, ob, unterwelchen Bedingungen, und an welchen Empfänger Sie diese abgeben dürfen, empfehlen wir einen Blick in die alphabetisch sortierte Chemikalien-Auflistung (Auszug aus der

Wie erhalte ich Informationen?

WWW.ABDA.DE Bei dieser Liste handelt sich es nur um einen Auszug. Auf der Website der ABDA (Rubrik Themen/Arbeitsschutz/Abgabe von Chemikalien) finden Sie eine alphabetisch sortierte Chemikalien-Auflistung.

Neuregelungen gelten erst nach Übergangsfrist

verfassen, die bis zum 31. August 2017 zur Genehmigung eingereicht werden muss. Erst wenn diese Richtlinie genehmigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, er- setzen die neuen Regelungen die bisher gültigen. Sobald dies der Fall ist, werden wir Sie über die neuen Vorgaben umge- hend und umfassend informieren. <

an Erkenntnisse des wissenschaftlichen Fortschritts und an praktische Erforder- nisse angepasst werden. Die Änderung der BtMVV ist zwar am 30. Mai 2017 in Kraft getreten, allerdings bleiben bisheri- ge Regelungen soweit gültig, bis die Über- gangsfrist endet. Hintergrund ist, dass die Bundesärz- tekammer in der neuen Verordnung ver- pflichtet wurde, eine Richtlinie zur detail- lierten Umsetzung der Neuregelungen zu

Dritte Änderung der BtMVV

> Mit der drittenÄnderungder Betäubungs- mittelverschreibungsverordnung (BtMVV) sollen die Vorgaben des Substitutionsrechts

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