Mitteilungsblatt 3/2017, 27. Juli 2017

APOTHEKENBETRIEB

Einzelheiten zu den Verdachtskrite- rien wie z. B. Auftreten des Kunden (ner- vös, unsicher), unübliche Bestellmengen, Kunde wehrt sich gegen Identitätsfest- stellung oder gibt verdächtige Geschäfts- praktiken vor, entnehmen Sie bitte den Informationen aus dem Flyer des Bundes- kriminalamtes (s. u.). Wemmuss der Apotheker/die Apothe- kerin eine verdächtige Transaktion wie melden? Verdächtige Transaktionen in unserem Kammergebiet sind unverzüglich dem LKA Nordrhein-Westfalen per Telefon un- ter 0211 939-0 oder per Email an poststel- le.lka@polizei.nrw.de oder an jede andere Polizeidienststelle zu melden. Zu melden sind möglichst genaue Angaben zum An- kaufversuch und eine Beschreibung des

In jedem Fall ist eine Dokumentation der Abgabe (Identität des Erwerbers, Verwen- dungszweck, Datum der Abgabe, Stoff- bezeichnung und abgegebene Menge) zu empfehlen. Für alle hier gelisteten Stoffe (Tabelle 1 und Tabelle 2) gilt, dass eine ver- dächtige Transaktion sowie erhebliches Abhandenkommen und Diebstahl unver- züglich dem zuständigen LKA gemeldet werden müssen! Eine verdächtige Transaktion ist jeder (ver- suchte) Erwerb, auch unter Beteiligung gewerblicher Verwender, bei welchem der begründete Verdacht besteht, dass der betreffende Stoff bzw. das betreffende Gemisch (siehe Tabelle 1 und Tabelle 2) für die unrechtmäßige Herstellung von Explo- sivstoffen bestimmt ist. Was ist eine verdächtige Transaktion?

Kunden. Bitte beachten Sie vor allemauch, dass Dokumente, die der Kunde angefasst hat, aufgrund der Fingerabdrücke und DNA-Spuren aufzubewahren sind und die Meldung ohne unangemessene Verzöge- rungen zu erfolgen hat, auch wenn die Transaktion abgelehnt wurde. Nähere Informationen zum Inhalt der Meldung entnehmen Sie den nachstehen- den Handlungsempfehlungen. <

LKA NORDRHEIN-WESTFALEN

Verdächtige Transaktionen sind unverzüglich dem LKA NRW

Telefon: 0211 939-0, Email: poststelle.lka@ polizei.nrw.de oder jeder anderen Polizei- dienststelle zu melden.

Auszug aus dem Flyer des Bundeskriminalamtes S011, 65173 Wiesbaden (8/2015)

AKWL Mitteilungs blatt 03-2017 / 15

Made with