Mitteilungsblatt 2/2022, 12. Mai 2022

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

Beratungsecke Fundgrube Leitlinien Tipps für die Qualitätssicherung in der Beratung

vorliegen, reicht sogar ein Klick darauf, um direkt im Browser die entsprechende Seite zu öffnen. Bei einer freien Recherche im Internet stellt sich die Frage, wie man seriöse von unseriösen Quellen unterscheiden kann. Auch hier hilft der Blick in die Arbeitshilfe Arzneimittelinformation. Im Absatz 1.2.3 sind acht Kriterien aufgelistet, die dabei helfen, Arzneimittelinformationen aus dem Internet zu bewerten. Hilfreich ist es auch, auf bestimmte Siegel für geprüfte Gesundheitsinformationen im Internet zu achten. Informieren Sie sich über die Links darüber, wofür die Siegel der Health on the Net Foundation und des Aktions- forums Gesundheitsinformationssystem (afgis) e.V. stehen, falls sie diese noch nicht kennen. Gemäß § 20 der Apothekenbetriebsord- nungmuss die Beratung die notwendigen Informationen über die sachgerechte An- wendung des Arzneimittels und, soweit erforderlich, auch über eventuelle Neben- wirkungen umfassen. Bei manchen Arz- neimitteln gibt es im Beipackzettel eine lange Liste von Nebenwirkungen. Was davonmuss auf alle Fälle imBeratungsge- spräch berücksichtigt werden? Eine Hilfe- stellung dazu befindet sich im Kommen- tar der Leitlinie zur Beratung im Rahmen der Selbstmedikation. Im Abschnitt 4.3 wird die Information des Patienten • über häufig auftretende Nebenwir- kungen, die Verunsicherungen hervor- rufen können sowie • über relevante unerwünschte Arz- neimittelwirkungen, die unbedingt die Rücksprache mit dem Apotheker oder Arzt erfordern bzw. sofort zum Therapieabbruch führen müssen, empfohlen.

> Wie zeitgemäße Beratung ausse- hen sollte, kann man den Leitlinien der Bundesapothekerkammer (BAK) „Information und Beratung des Pati- enten bei der Abgabe von Arzneimit- teln – Selbstmedikation“ sowie „Infor- mation und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung“ entnehmen. Aber wussten Sie, dass auch in den anderen Leitlinien sowie den Kom- mentaren und Arbeitshilfen hilfreiche Tipps für die Beratungspraxis enthal- ten sein können? Wenn eine Fragestellung im Bera- tungsgespräch nicht sofort geklärt werden kann, ist häufig der Rückgriff auf Onlinequellen oder den Litera- turbestand der Apotheke notwen- dig. Doch wo findet man schnell se- riöse und kompetente Quellen für die Recherche? Ist der Buchbestand der Apotheke noch aktuell oder gibt es noch andere empfehlenswerte Standardwerke? Hier lohnt ein Blick in die BAK-Ar- beitshilfe „Hilfsmittel für die Arznei- mittelinformation“. In den Abschnit- ten 1.1 und 1.2 befindet sich eine Liste mit Nachschlagewerken, Datenban- ken und Fachzeitschriften mit arznei- mittelbezogenen Informationen. Im Abschnitt 1.3 ist darüber hinaus eine Vielzahl von Links zu Quellen für Arz- neimittelinformationen aufgelistet. Das reicht von den nationalen und internationalen Fachgesellschaften, Behörden und Organisationen über Literatur- und Faktendatenbanken bis hin zu umfangreichen Linksamm- lungen. Insgesamt fast 100 Links und Adressen. Zusätzlicher Nutzen: Die Informationsquellen werden von der BAK in einer bearbeitbaren Textdatei zur Verfügung gestellt. Das heißt, die Sammlung kann jederzeit individuell erweitert werden. Und da die Link- adressen im Dokument als Hyperlinks

Leitlinie Selbstmedikation

Health on the Net Foundation

Leitlinie Rezeptbelieferung

Afgis e. V.

Hilfsmittel Arzneimittel- information

Kommentar zur Leitlinie Selbstmedikation

Anhand dieser Beispiele möchten wir Ihnen zeigen, dass es sich lohnen kann, die BAK-Leitlinien als Fundgrube für Praxistipps im Rahmen der Qualitätssicherung der Beratung durchzusehen. <

18 / AKWL Mitteilungs blatt 02-2022

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