Mitteilungsblatt 2/2022, 12. Mai 2022

KAMMER IM GESPRÄCH · IT & NEUE MEDIEN

perUmfrage-Tool aucheinStimmungsbild abgeben – in der aktuellen Sendung u. a. zu Beteiligung an Plattformen und Apo- thekenportalen. In den Ergebnissen kam zum Ausdruck, dass die Apotheker*innen das Thema mit Augenmaß angehen wol- len: Für mehr als jeden Zweiten sind zwei bis drei Beteiligungen das Maximum, etwa jeder Dritte möchte sich auf eine Plattform konzentrieren. Nur jede zehnte Apothekemöchte sich entweder gar nicht an digitalen Plattformen oder aber (das ist das andere Extrem) an so vielen Platt- formen wie möglich beteiligen. Die Aufzeichnungen der beiden jüngs- ten Sendungen können im Nachhinein unter www.akwl-live.de mit dem Kenn- wort AKWL2020 angeschaut werden. Die nächste Ausgabe steht voraussichtlich im Juni an. <

Konstruktion der eigenen Servicegesell- schaft Gedisa laute demnach, so Dr. Froe- se: „Wir haben den Anspruch, der digitale Maschinenraum der Apothekerschaft zu sein.“ Dr. Hannes Müller appellierte in der Live-Sendung ebenfalls an die Geschlos- senheit des apothekerlichen Berufsstan- des: „Am stärksten sind wir als Apothe- kerschaft immer dann, wenn wir mit

lautet die Gretchenfrage für den Berufs- stand: Wie schaffen wir es, das Vertrauen, das wir genießen, in die digitale Welt zu übertragen?“, so Dr. Peter Froese. ABDA- Vizepräsident Mathias Arnold betonte: „Digitalisierung beinhaltet Risiken und Nebenwirkungen – wie das Arzneimittel.“ Für die Apothekerschaft sei es wichtig, die Herausforderungen gemeinschaftlich anzugehen und sich nicht auseinander di-

„ Am stärksten sind wir als Apothekerschaft im- mer dann, wenn wir mit einer Stimme sprechen. “ DR . HANNES MÜLLER, VORSTANDSMITGL IED VON AKWL UND BUNDESAPOTHEKERKAMMER

einer Stimme sprechen.“ Dabei komme es auf jeden Einzelnen und jede Einzelne an, die millionenfachen Patientenkontakte dafür zu nutzen, um auf die Präsenz der Apotheke in den Portalen aufmerksam zu machen. Bei AKWL-TV live können die Zu- schauer*innen nicht nur mit ihren Fragen und Anregungen mitdiskutieren, sondern

vidieren zu lassen: „19.000 Paar Schultern können die Kosten und das Risiko locker tragen.“ Apotheker*innen seien nicht nur heilberuflich, sondern auch kaufmän- nisch versiert. Daraus ergebe sich der selbstbewusste Anspruch: „Ich gestalte die Zukunft selbst!“ Der Anspruch des Deutschen Apothekerverbandes bei der

Zum aktuellen Stand der Einführung der elektronischen Verordnung Das E-Rezept kommt! Aber wann?

Zunächst haben sich die gematik-Gesell- schafter darauf verständigt, dass min- destens 30.000 E-Rezepte abgerechnet sein sollen. Daneben soll eine Verfügbar- keitsquote der Systeme von 99,9 Prozent gewährleistet sein. Dabei sollen „schwe- re Fehler“ nicht auftreten. Neben diesen messbaren Faktoren soll ein „hoher An- teil“ an Software-Anbietern auf Ärztesei- te (Praxisverwaltungssoftware der Ärzte und Zahnärzte) sowie auf Apothekensei- te (Apothekenverwaltungssysteme) die Verfügbarkeit der E-Rezept-Module ge- meldet haben. Wann wie viele Anbieter bereit sind, lässt sich von außen nicht ver- lässlich prognostizieren. Informationsportale der gematik Als Reaktion auf den gescheiterten Start des E-Rezepts zum 1. Januar 2022 hat die gematik unter anderem einige

In der Folge kam es dann zu einer medi- alen Kakophonie, in dessen Zuge die Kas- senärztliche Bundesvereinigung gar den Stopp des E-Rezeptes verlautbart hatte. Diese (vorsichtig gesagt) Interpretation wurde sodann aber seitens der gematik und des BMG dementiert. Kontrollierter Test- und Pilotbetrieb Vielmehr wird seit Anfang des Jahres „der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb schrittweise fortgesetzt und ausgewei- tet“, um die Rahmenbedingungen für die Einführung des E-Rezepts möglichst schnell zu schaffen. „Sobald die verein- barten Qualitätskriterien erfüllt sind, soll die Umstellung auf das E-Rezept nach einem noch festzulegenden Rollout- Verfahren erfolgen.“ Doch was heißt das konkret, und welche Kriterienwerden hier angelegt?

> Kurz vor Weihnachten hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die für den 1. Januar 2022 geplante verpflichtende Einfüh- rung des E-Rezepts abgesagt. In ei- nem Schreiben an die Gesellschaf- ter der gematik (zu denen auch die ABDA gehört) erklärte das Ministe- rium, dass die Voraussetzungen für eine sichere flächendeckende Ein- führung nicht gegeben seien. Die bisher durchgeführten Feldtests zur Erprobung des E-Rezepts reichten nicht aus, so die Erklärung, um einen sicheren Betrieb zu garantieren. Und weiter: Es werde deutlich, dass, „anders als oftmals von den Akteuren kommuniziert, die er- forderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen.“

10 / AKWL Mitteilungs blatt 02-2022

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