Mitteilungsblatt 2/2021, 4. Mai 2021
IT UND TI
Wie geht es weiter mit der Ausgabe der Heilberufsausweise? Im nächsten Schritt: Ausgabe an Krankenhausapotheker*innen und Filialleiter*innen
> In einem abgestuften Verfahren erfolgt in den kommenden Wochen und Monaten die weitere Ausgabe von Heilberufsausweisen für Apotheker*innen. Im ersten Schritt können ab sofort Filialleiter*innen und Krankenhausapotheker*innen ihre Anträge auf den Weg bringen. Ab dem 1. Januar 2022 wird das E-Rezept als verpflichtende Anwendung gesetzlich eingeführt werden. Mit anderen Worten: Ab 2022 wird die Nutzung des E-Rezepts bundesweit für gesetzlich Versicherte und apothekenpflichtige Arzneimittel verpflichtend. Dabei wird das E-Rezept ausschließlich digital erstellt und signiert werden. Der Zugang zum E-Rezept kann dann über einen QR-Code digital oder per Ausdruck erfolgen. Ab Mitte des Jahres 2021 wird es zudem eine noch nicht defi- nierte Einführungsphase geben. Um elektronische Verordnungen in der Apotheke rechtskonform auch elektro- nisch signieren und in der Folge zudem abrechnen zu können, ist in der Apotheke die Nutzung eines Apothekerausweises (HBA) zwingend erforderlich. Bereits im letzten Jahr konnten alle Apothekeninhaber*innen in Westfalen- Lippe die Beantragung und Bestellung der Institutionenkarte (SMC-B) und des Apothekerausweises (HBA) vornehmen, um die gesetzlich vorgeschriebene An- bindung der Apotheken in Deutschland bis zum 30. September 2020 zu erreichen. Bei der Beantragung des HBA für alle weiteren approbierten Kammermitglie- der gehen wir nun abgestuft vor: Ab sofort steht die Beantragungsmög- lichkeit für HBAs allen Filialleiter*innen von öffentlichen Apotheken und den Leiter*innen von Krankenhausapotheken sowie den Mitarbeiter*innen von Kran- kenhausapotheken offen. Zweiter Schritt folgt Anfang Juni Ab dem 1. Juni 2021 folgt in einem weite- ren Schritt die Beantragungsmöglichkeit
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran. Nach der weitgehend erfolgten Erstaus- stattung vieler Apotheken mit der Telematikinfrastruktur steht die weitere Ausgabe von Heilberufsaus- weisen auf der Agenda, ehe das E-Rezept ab Janaur 2022 zur verpflichtenden Anwendung wird. Foto: ©MQ-Illustrations - stock.adobe.com.
für alle übrigen Approbierten in öffent- lichen Apotheken. Die Beantragung und weitere Abwicklung der Bestellung und Produktion erfolgt ausschließlich online. Hierzu loggen Sie sich bitte in den internen Bereich der Kammerwebsite unter www.akwl.de ein. In „Ihrem per- sönlichen Bereich“ finden Sie den Punkt „Apothekerausweis".
Alle Informationen zur Beantragung des HBA finden Sie unter www.akwl.de/ ausweise. Die Refinanzierung des HBA für Appro- bierte Mitarbeiter*innen in Krankenhaus- und öffentlichen Apotheken ist derzeit noch offen. <
Wichtige Informationen
Zur Abwicklung wird im Zuge der Beantra- gung auf der Kam- merwebsite eine be- glaubigte Kopie der Approbationsurkunde verlangt. Die Beglau- bigung darf nicht älter als drei Monate sein.
AKWL Mitteilungs blatt 02-2021 / 11
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