Mitteilungsblatt 2/2020, 14. Mai 2020

WEITERBILDUNG · MIXTUM · IMPRESSUM

Impressum

- unterschiedliche Strategien zur Stärkung seiner Resilienz einsetzt, ummit belastenden Situationen umgehen zu können, - Methoden der Selbstreflexion anwendet.

Artikel 2

Diese Änderung der Weiterbildungsord- nung tritt am Tag nach ihrer Veröffent- lichung imMinisterialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ausgabe 02/2020 Herausgeber Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Bismarckallee 25, 48151 Münster, Tel: 0251 520050, Fax: 0251 521650, E-Mail: info@akwl.de, Internet: www.akwl.de Redaktion Michael Schmitz (V. i. S. d. P.), Dr. Andreas Walter, Sandra Heck Layout Petra Wiedorn, Michael Schmitz Mitarbeiter/-innen an dieser Ausgabe Ute Behle, Klaus Bisping, Sören Cromberg, Wolfgang Erdmann, Sandra Heck, Carolin Kampruwen, Stefan Lammers, Annabelle Ludescher, Dr. Sylvia Prinz, Michael Schmitz, Dr. Oliver Schwalbe, Sebastian Sokolowski, Dr. Andreas Walter Das Mitteilungsblatt (MB) der Apothe- kerkammer Westfalen-Lippe erscheint regelmäßig circa alle zwei Monate. Der Redaktionsschluss für die Ausgabe Nr. 3/2020 ist der 27.05.2020. Der Bezugspreis ist für die Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe im Nachdruck – auch in Auszügen – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausge- bers. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Bildernachweise Titelbild ©peterschreiber.media - stock.adobe.com S. 6 ©Kathrin Bauerrichter, Sebastian Sokolowski, Stadt Münster S. 8 ©Jens Kosmiky S. 11 ©Stefan Lammers S. 12, 18, 20, 21 ©Sebastian Sokolowski Kammerbeitrag enthalten. Auflage 8.100 Exemplare

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung

A u s g e f e r t i g t:

Weiterbildungsabschluss als Fachapotheker für Klinische Pharmazie oder Status als Wei- terzubildender der Weiterbildung Klinische Pharmazie bei der Apothekerkammer.

Münster, den 04. September 2019

APOTHEKERKAMMER WESTFALEN-LIPPE

Weiterbildungszeit und Durchführung

Gabriele Regina Overwiening

12-monatige Tätigkeit in einer zur Weiter- bildung geeigneten Einrichtung (Kranken- häuser, Krankenhausapotheken, kranken- hausversorgende öffentliche Apotheken) unter Anleitung einer zur Weiterbildung ermächtigten Apothekerin oder eines zur Weiterbildung ermächtigten Apothekers einschließlich des Besuchs von mindestens 100 Seminarstunden. Während der Weiterbildungszeit sind nachweislich 150 Stunden klinisch-phar- mazeutische Tätigkeiten auf Station sowie eine dreitätige Hospitation abzuleisten. Die Hospitation erfolgt in einem Krankenhaus, in dem klinisch-pharmazeutische Dienstleis- tungen und die Tätigkeiten von Apotheke- rinnen und Apothekern auf Station etabliert sind, und das nicht die Arbeitsstätte der Weiterzubildenden oder des Weiterzubilden- den ist. Ferner sind zehn Patientenfälle aus mindestens fünf verschiedenen medizini- schen Fachrichtungen zu bearbeiten. Die Dokumentation der Fallbearbeitungen ist in einem Portfolio zusammenzustellen.“

Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

G e n e h m i g t:

Düsseldorf, den 30. Januar 2020

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

des Landes Nordrhein-Westfalen

Az.: G. 0925

Im Auftrag

Hamm

gegründete Verein hat inzwischen mehr als 2.000 Mitglieder, von denen sich in- zwischen viele in 15 Regionalgruppen zwischen Kiel und Allgäu ehrenamtlich organisieren. Weitere Informationen un- ter www.apotheker-ohne-grenzen.de <

Apotheker ohne Grenzen 20 Jahre grenzenlos helfen

> Aufgrund der Corona-Krise findet in diesem Jahr das für den 25. Juni 2020 an- gekündigte Golfturnier der Apothekerin- nen und Apotheker in Westfalen-Lippe nicht statt. < Westfälisch-lippischer Apo-Cup 2020 findet nicht statt

> Unter demMotto “20 Jahre grenzenlos helfen“ begehenApotheker ohneGrenzen ihr Jubiläum von zwei Jahrzehnten erfolg- reicher Arbeit in der pharmazeutischen Entwicklungszusammenarbeit und Not- hilfe in aller Welt. Der von 37 engagier- ten Apothekern im Jahr 2000 in Eschborn

AKWL Mitteilungs blatt 02-2020 / 25

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