Mitteilungsblatt 2/2020, 14. Mai 2020

IT & NEUE MEDIEN

Ausgabe von Apothekerausweisen (HBA) und Institutionenkarten (SMC-B) Antragstellung für alle Apothekeninhaber/-innen seit dem 4. Mai 2020 möglich

Neben den erforderlichen Hardware- Komponenten (u.a. eHealth-Konnektor und stationäre eHealth-Kartenterminals), die Sie in der Regel über Ihr Apotheken- softwarehaus beziehen – benötigen Sie für die Anbindung an die TI und die Legiti- mierung eine Institutionenkarte (SMC-B) je Betriebsstätte und je Apothekenver- bund zunächst nur einen Apothekeraus- weis (HBA). Antrags- und Bestellprozess für Karten Beide Ausweiskarten – der Apotheker- ausweis (HBA) und die Institutionenkarte (SMC-B) – werden durch die Apotheker- kammer Westfalen-Lippe auf Antrag an ihre Mitglieder herausgegeben. Bei

> Die Einführung der Telematikinfra- struktur (TI) mit dem Ziel einer sicheren Vernetzung aller Leistungserbringer im Bereich der Gesetzlichen Krankenversi- cherung schreitet weiter voran. Aufgebaut wird ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Per- sonen oder Institutionen) mit einem (personenbezogenen) elektronischen Heilberufsausweis (HBA) und einer Insti- tutionenkarte (SMC-B) Zugang erhalten. Mit der ersten (freiwilligen) Anwendung für die Patienten, dem elektronischen Medikationsplan (eMP), wird der Apo- thekensektor an die Telematikinfrastruk- tur angeschlossen.

der Produktion bedient sich die AKWL – ebenso wie alle anderen Kammern in Deutschland – sog. qualifizierter Ver- trauensdiensteanbieter (qVDA), die über die notwendigen Zulassungen verfügen. Dazu hatten alle Apothekerkammern die Ausgabe von Heilberufsausweisen (HBA) und Institutionskarten (SMC-B) europa- weit in einem sog. Open-House-Verfah- ren ausgeschrieben. QVDA, die bereit sind, die in der Ausschreibung vorgege- benen Rahmen- und Endnutzerverträge zu akzeptieren, haben mit der AKWL Rah- menverträge geschlossen, die u.a. die Produktion und Auslieferung regeln. Un- abhängig von der Finanzierungsvereinba- rung zwischen DAV und GKV-Spitzenver-

BEANTRAGUNG UND BESTELLUNG EINES APOTHEKERAUSWEISES (HBA)

Antrag im internen Bereich von akwl.de (Auswahl

› Auswahl des quali X zierten Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) = Kartenproduzent › Überprüfung der persönlichen Daten, ggf. Ergänzungen/Korrekturen

Mitglied

Prüfung der Voraussetzungen durch die AKWL

AKWL

Erstellen eines Verwaltungsbescheides und Mitteilung einer Vorbefüllnummer

Übertragung eines Vorbefülldatensatzes an den ausgewählten qVDA

AKWL

Beauftragung des Ausweises im Portal des qVDA unter Nutzung der Vorbefüllnummer

› Upload eines Pass-Fotos (der HBA ist auch Sichtausweis) › Durchlaufen des PostIdent-Verfahrens: Der HBA ermöglicht die Quali X zierte Elektronische Signatur (QES). Diese ist rechtlich mit Ihrer händischen Unterschrift vergleichbar. Deshalb ist eine Identi X zierung gemäß den Vorgaben der eIDAS-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben.

Mitglied

Freigabe der Produktion

AKWL

Produktion und Versand des Apothekerausweises (HBA) an Ihre Meldeadresse

qVDA

Wie beantrage ich über die AKWL einen Apothekerausweis? Dieses Ablaufschema soll Ihnen einen Überblick über das Antragsprozedere geben. Sie beginnen den Bestellprozess in jedem Fall immer im internen Bereich der Kammerhomepage unter www.akwl.de. Dort finden Sie seit dem 4. Mai unser Antragsportal.

10 / AKWL Mitteilungs blatt 02-2020

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