Mitteilungsblatt 1/2026, 13. Februar 2026
WEITERBILDUNG
(2) Der Bewertung liegt eine Leistungsbemessung nach Punkten zugrun de. Punkte werden nach einer standardisierten Schablone vergeben; das Gesamtergebnis entscheidet über das Bestehen der Prüfung. Insgesamt können 48 Punkte erzielt werden. 33 Punkte sind zum Bestehen erforderlich. Eine Notenvergabe erfolgt nicht. (3) Das Bestehen der Prüfung wird der antragstellenden Person in Textform mitgeteilt. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe teilt das Bestehen der Prüfung zudem der zuständigen Behörde mit. Können ausreichende Sprachkenntnisse nicht festgestellt werden, wird dies der antragstellenden Person von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe in Schriftform mitgeteilt. (4) Werden in der Fachsprachenprüfung erhebliche Mängel des Fach wissens der Antragstellerin oder des Antragstellers offensichtlich, kann die Prüfungskommission dies der zuständigen Behörde mittei len. Erhebliche Mängel liegen vor, wenn zu befürchten ist, dass die Gefährdung des Patientenwohls oder der öffentlichen Gesundheit vorliegt. Die festgestellten Mängel haben keinen Einfluss auf die Prüfungsentscheidung.
(2) Für jede Wiederholungsprüfung ist eine erneute Anmeldung erforder lich und die Prüfungsgebühr vorab neu zu entrichten. (3) Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe empfiehlt, grundsätzlich einige Monate zwischen den Prüfungsterminen einzuplanen, um die Sprachkompetenz zu verbessern.
§ 14 Inkrafttreten
Die vorstehende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fachsprachen prüfungen der Apothekerkammer Westfalen-Lippe tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Westfalen Lippe in Kraft.
A u s g e f e r t i g t:
Münster, den 10. Dezember 2025
§ 12 Niederschrift
APOTHEKERKAMMER WESTFALEN-LIPPE
Über die Fachsprachenprüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, in der das Ergebnis eingehend begründet wird. Werden der Ablauf der Fachsprachen prüfung und die Ergebnisse auf einem standardisierten, von der Prüfungs kommission unterzeichneten Bewertungsbogen dokumentiert, ist eine weitere Niederschrift entbehrlich.
Frank Dieckerhoff
Vizepräsident der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
§ 13 Wiederholungsprüfung
(1) Die Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten ist nicht begrenzt. Wird die Fachsprachenprüfung wiederholt, muss sie als Ganzes wiederholt werden.
Ermächtigungen und Zulassungen als Weiterbildungsstätte Zeitraum: vom 3. Juli bis 9. September 2025
> Folgende Apotheker*innen sind für die nachstehenden Gebiete durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe zur Weiterbildung er mächtigt und/oder die Apotheke bzw. Institution als Weiterbildungsstätte zugelassen worden. Ermächtigungs- und Zulassungszeiträu me können unterschiedlich sein. * In dieser Apotheke gibt es keine Ermächtigte / keinen Ermächtigten. Eine Weiterbildung ist hier nur als Verbund-Weiterbildung möglich. <
Weiterbildungsstätte
Zulassungszeitraum
Ermächtigte/r
Ermächtigungszeitraum
GEBIET ALLGEMEINPHARMAZIE Kur-Apotheke Poststr. 15 57319 Bad Berleburg
01.11.2025 - 31.10.2031 Erstantrag
Henk, Franziska
01.12.2025 - 30.11.2031 Erstantrag
Hof-Apotheke Lange Str. 55 32756 Detmold Hof-Apotheke Lange Str. 55 32756 Detmold
01.01.2026 - 31.12.2031 Erneuerung
Kunze, Dorothee
01.01.2026 - 31.12.2031 Erneuerung
01.01.2026 - 31.12.2031 Erneuerung
Grimm, Sylvia
01.01.2026 - 31.12.2031 Erneuerung
Medicum Apotheke Röntgenstraße 16 32756 Detmold Apotheke am Renntor Rennstr. 15 32052 Herford
01.01.2026 - 31.12.2031 Erneuerung
*
01.08.2025 - 31.07.2031 Erneuerung
Heimann, Guido Ferdinand
01.08.2025 - 31.07.2031 Erneuerung
22 / AKWL Mitteilungs blatt 01-2026
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