Mitteilungsblatt 1/2020, 6. Februar 2020

EDITORIAL

Editorial

Mit Zuversicht

Gabriele Regina Overwiening Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe E-Mail: praesidium@akwl.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch wenn die ersten Wochen des Jahres 2020 schon wieder Vergangenheit sind, haben Sie vielleicht, genauso wie ich, den ein oder anderen guten Vorsatz für das neue Jahr noch nicht ganz über Bord geworfen. Unser Team aus ehrenamtlichem Kammervorstand und hauptamtlicher Geschäftsstelle hat sich für die kommenden zwölf Monate jedenfalls nicht nur wieder eine sehr ehrgeizige Agenda gegeben, sondern sich zugleich auch verordnet, diese Agenda mit Mut, Selbstbewusstsein und Zuversicht anzugehen. Zugegeben: Es fällt mitunter nicht leicht, zuversichtlich auf das zu blicken, was da noch kommt oder kommen mag, besche- ren uns doch einschlägige Newsportale und Fachmedien die tägliche Dosis „ Apokalypse adhoc “ . Und kaum ist die erste Sau durchs Dorf getrieben, folgt die nächste Hiobsbotschaft. Das ist im Übrigen weniger einer Abbildung der Realität geschuldet, sondern eher dem Geschäftsmodell populärer bzw. populisti- scher Medien. Hier gilt nach wie vor „ Good News are bad news “ . Denn vornehmlich mit Weltuntergangszenarien oder dramati- schen Zuspitzungen lässt sich die Auflage bzw. Klick-Rate stei- gern. Oder um den amerikanischen Schauspieler Bob Hope zu zi- tieren, dessen Nachname ja schon suggeriert, dass er von großer Zuversicht geprägt war: „ Untergangspropheten, die vom Pessi- mismus leben – und gar nicht schlecht – empfinden jede Art von Zuversicht zwangsläufig als Existenzbedrohung.“ Jetzt ist es in der Tat so, ich habe das bereits in der Dezem- bersitzung der Kammerversammlung bei meinem Lagebericht ausgeführt, dass die Apothekerschaft sich in einer ganz ent- scheidenden Umbruchphase befindet. Der politische Entschei- dungsprozess um das Apothekenstärkungsgesetz sollte bis allerspätestens Mitte 2020 abgeschlossen sein. Denn wir brau- chen dringend eine Lösung des Problems, ob und wie wir wieder gleiche Preise im Rx-Segment für ausländische Versender wie für die vor Ort versorgenden Apotheken herstellen können. Zugleich soll im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) auch der Grundsatz, dass jeder Patient und jede Patientin die Apotheke frei wählen darf, mit Blick auf die Einführung des elektronischen

Rezepts zukunftsfest gemacht werden. Das im VOASG vorge- sehene Zuweisungsverbot, gerade auch für elektronische Ver- schreibungen, muss daher nicht nur möglichst schnell gesetzlich verankert, sondern sogar noch erweitert werden, aus ganz ak- tuellem Anlass. Denn schon jetzt versuchen interessierte Kreise von der Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken wirtschaftlich zu profitieren – ohne die Interessen der Patienten zu berücksichtigen. Unzulässige Geschäftsmodelle werden mit dem elektronischen Rezept noch schwieriger aufzudecken sein, da diese Wege auf der Datenautobahn kaum nachverfolgbar sein werden. Wir fordern daher gemeinsam mit der ABDA, dass der Adressatenkreis, an den sich das Zuweisungsverbot richtet, erweitert wird und sich nicht nur auf Ärzte und Apotheker be- zieht. Das „ Makeln“ von Verschreibungen durch Dritte muss ver- boten werden. Und noch ein weiteres großes Thema wird uns in den kom- menden Monaten verstärkt beschäftigen: die ebenfalls im VOASG vorgesehene Vergütung pharmazeutischer Dienstleis- tung, über die Abgabe der Arzneimittelpackung hinaus. Wollen wir all diese Herausforderungen erfolgreich bewäl- tigen, dann bedarf es dafür wiederum vor allem Mut, Selbst- bewusstsein und Zuversicht. Wir dürfen uns nicht in unserem Schneckenhaus verkriechen, sondern müssen und werden auch weiterhin aktiv und offensiv verdeutlichen, wie unverzichtbar die Apotheke vor Ort für die Gesellschaft ist. „Zuversicht wird zum Optimismus, wenn man einer der Handelnden ist“, hat ein- mal ein kluger Kopf gesagt. Lassen Sie uns in diesem Sinn die apothekerliche Zukunft selbst in die Hand nehmen.

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

AKWL Mitteilungs blatt 01-2020 / 3

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