Mitteilungsblatt 1/2020, 6. Februar 2020

AUSBILDUNG PKA/PTA

PRÜFUNGSAUSSCHUSS ARNSBERG

PRÜFUNGSAUSSCHUSS DETMOLD

PRÜFUNGSAUSSCHUSS MÜNSTER

Vorsitzende: Apothekerin Christiane Herzog, Löwen-Apotheke amMarkt, Harkortstr. 51 a, 44225 Dortmund

Vorsitzende: Apothekerin Hildegard Spieker- mann-Taschner, Culemannstr. 3, 33604 Bielefeld

Vorsitzender: Apotheker Otmar Abbas, Löwen-Apotheke, Rheiner Straße 52-54, 48282 Emsdetten

stellv. Vorsitzender: Studiendirektor Thomas Wullengerd, Rudolf-Rempel- Berufskolleg, An der Rosen-höhe 5, 33647 Bielefeld

stellv. Vorsitzende: Apothekerin Dr. Mona Hatab-Schulz,

stellv. Vorsitzende: Apothekerin Birgit Spichal, Langeoogstr. 40, 45665 Recklinghausen

Zirkelweg 2, 58093 Hagen

Unverzichtbar für die PKA-Ausbildung Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Prüfer/-innen

Berufsbildungsgesetz konstituiert und auch entsprechende Mitglieder für den Aufgabenerstellungsausschuss benannt. In den konstituierenden Sitzungen der Prüfungsausschüsse wurden die Wahlen der Vorsitzenden sowie der Stellvertreter/ -innen durchgeführt (siehe oben). Die Kammergeschäftsstelle beglück- wünscht die Vorsitzenden und stell- vertretenden Vorsitzenden zu deren Wahl bzw. Wiederwahl. Indem sie diese anspruchsvolle Aufgabe für den quali- fizierten Nachwuchs neben ihren be- ruflichen Anforderungen wahrnehmen, tragen sie entscheidend dazu bei, dass das bewährte duale Ausbildungssystem funktioniert. <

und Prüfer leisten einen ganz entschei- denden Beitrag“, so der zuständige Ab- teilungsleiter Klaus Bisping. „Sie sind fachlich und methodisch auf dem neu- esten Stand, gestalten die Prüfungen praxisnah, nach fachlichen Standards, mit menschlichem Einfühlungsvermö- gen und pädagogischem Fingerspitzen- gefühl. Ohne ihr Engagement wären die PKA-Prüfungen auf diesem hohen Niveau nicht durchzuführen.“ Ausschüsse: Neuwahl der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter/-innen Nach der Neubenennung der Mitglieder haben sich die drei PKA-Prüfungsaus- schüsse inzwischen gemäß § 41 Abs. 1

> Die Prüfer/-innen im Bereich der PKA-Ausbildung leisten eine ehrenamtliche Tätigkeit von höchstemWert. Sie wurden jetzt neu berufen.

Zweimal im Jahr sind Prüfer/-innen be- sonders gefordert: Die PKA-Auszubilden- den legen ihre schriftliche und anschlie- ßend ihre praktische und mündliche Abschlussprüfung ab. Die begehrten Zertifikate haben einen besonderen Wert – nicht nur für die neuen Fachkräf- te, sondern auch für die Apothekenbe- triebe, die mehr denn je auf qualifizierte Mitarbeiter/-innen angewiesen sind. „Die ehrenamtlichen Prüferinnen

Freistellung von PKA-Auszubildenden Novellierung des Berufsbildungsgesetzes

dabei an Berufsschultagen mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten einmal in der Woche unter Anrechnung der durchschnittlichen tägli- chen Ausbildungszeit freizustellen.

Die Regelungen für die Freistellung und Anrechnung des Berufsschulunterrichtes auf die Arbeitszeit werden für Jugendli- che und Erwachsene vereinheitlicht. Aus- zubildende dürfen vor einem vor neun Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigt werden. Jugendliche und nunmehr auch Erwachsene sind

> Mit dem Berufsbildungsmodernisie- rungsgesetz soll die Berufsausbildung in Deutschland gestärkt und modernisiert werden. Die Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2020. Auf eine wesentliche Än- derung, nämlich der Freistellung vor und nach der Berufsschule, möchten wir ge- sondert hinweisen:

Wir bitten die Ausbildungsapotheken, diese Änderung zu berücksichtigen. <

AKWL Mitteilungs blatt 01-2020 / 21

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