Mitteilungsblatt 1/2020, 6. Februar 2020

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS · RECHT · AMTS

geklärt werden, wie das Apothekenteam verantwortungsvoll damit umgehen kann. <

(Anmerkung: Atrovent® mit der PZN 08892245 (20 ml, N1) enthält eine Ge- samtmenge von 5000 μg Ipratropium- bromid, wohingegen das Rabatt-Arznei- mittel Iprabronch 250 μg /ml® (50 x 1 ml, N1) insgesamt 12.500 μg Ipratropiumbro- mid enthält.) In der Apotheke ist im Rahmen der Plausibilitätsprüfung auch zu prüfen, ob die Darreichungsform für den Patienten geeignet ist [1]. Dieser Aspekt wurde im vorliegenden Fall nicht hinreichend ge- prüft, so dass ein Arzneimittel abgegeben wurde, dessen Darreichungsform zur Ab- messung von sechs Tropfen ungeeignet ist. Das hatte verschiedene Ursachen: • Die Abklärung der Übereinstimmung der Indikation hat die Aufmerksamkeit gebunden. • Rabattarzneimittel war nicht vorrätig, daher kein direkter Abgleich möglich. > Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekenge- werkschaft ADEXA haben einen neuen Gehaltstarifvertrag für eine Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Er sieht eine Erhöhung der Gehälter um insgesamt 3,4 Prozent vor: Ab 1. Januar 2020 von 1,9 Prozent sowie weitere 1,5 Prozent ab 1. Januar 2021. Damit einher geht eine Steigerung des tariflichen Urlaubsan- spruchs um einen Tag auf 34 Tage (bzw. 35 Tage bei längerer Betriebszugehörig- keit von fünf Jahren). Auch die monatlichen Ausbildungsver- gütungen werden angepasst: Pharma- zeuten im Praktikum erhalten monatlich 947 Euro ab Januar 2020 und 961 Euro ab Januar 2021. PTA im Praktikum erhalten 721 Euro/Monat ab Januar 2020 und 732 Euro/Monat ab Januar 2021. PKA-Auszu- bildende erhalten 721 Euro/Monat im ersten (ab 2021: 732 Euro), 774 Euro/Mo- nat im zweiten (ab 2021: 786 Euro) und 813 Euro/Monat im dritten Ausbildungs- jahr (ab 2021: 840 Euro). < Neuer Gehaltstarifvertrag Angestellten in öffentlichen Apotheken

• Die Lieferung kam nach Dienstschluss, dadurch entstand Hektik. Durch die Rezeptkontrolle konnte der Me- dikationsfehler behoben werden. Interes- sant wäre zu erfahren, was genau kon- trolliert wurde, so dass der Fehler auffiel. Um aus diesem Fall zu lernen und ähn- liche Fehler zu verhindern, können ver- schiedeneMaßnahmen ergriffen werden. Um Fixierungsfehler eines Einzelnen zu vermeiden (hier Fixierung auf Indikation), kann es Sinn machen, vor der Abgabe das Vier-Augen-Prinzip anzuwenden. Es sollte außerdem überlegt werden, die Rabatt- arzneimittel auf Lager zu legen, so dass man diese direkt anschauen und beur- teilen kann. Bei Lieferungen nach Dienst- schluss sollte apothekenintern bespro- chen werden, was die Ursachen hierfür sind und wie Lieferungen früher erfolgen können. Bei zu späten Lieferungen muss

Ihr CIRS-Team der Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe

WWW.CIRS-NRW.DE Die Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, die zuvor das Berichts- und Lernsystem CIRS-Pharmazie NRW geführt haben, sind nun offizielle Partner von CIRS-NRW. Apotheken können unter www.cirs-nrw.de kritische Ereignisse melden und Fallberichte lesen. [1] Kommentar zur Leitlinie der Bundesapo- thekerkammer zur Qualitätssicherung: „Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln – Erst- und Wiederholungsverordnung“

ÄNDERUNG DER RICHTLINIE ZUR VERBESSERUNG DER PRAKTISCHEN APOTHEKERAUSBILDUNG MIT DEM SCHWERPUNKT DER ARZNEIMITTELTHERAPIESICHERHEIT (AMTS-RICHTLINIE)

VOM 17. DEZEMBER 2019

Der Kammervorstand hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2019 auf Grundlage des § 6 der Richtlinie zur Verbesserung der praktischen Apothekerausbildung mit dem Schwer- punkt der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS-Richtlinie) vom 28. November 2018 fol- gende Änderung der Satzung beschlossen:

I

In § 3 Absatz 1 Buchstabe c werden dieWörter „im Jahr“ durch dieWörter „innerhalb von zwei Jahren“ ersetzt.

II.

Diese Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Apo- thekerkammer Westfalen-Lippe in Kraft.

A u s g e f e r t i g t: Münster, den 7. Januar 2020

APOTHEKERKAMMER WESTFALEN-LIPPE Gabriele Regina O v e r w i e n i n g Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

AKWL Mitteilungs blatt 01-2020 / 17

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