Mitteilungsblatt 1/2019, 21. Januar 2019

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS · AUS- UND FORTBILDUNG

OTC-Arzneimittel sicherer machen Nebenwirkungen berichten

Patienten sollten daher ermuntert wer- den, über Risiken von OTC-Arzneimitteln, vor allem Verdacht auf Nebenwirkungen inklusive Medikationsfehlern, zu berich- ten. Meldungen von Apotheker/-innen an die Arzneimittelkommission der Deut- schen Apotheker können zu risikomini- mierenden Maßnahmen der zuständigen Behörden führen, wie z. B. aktualisierten Fach- und Gebrauchsinformationen. Für einen Bericht genügt allein der Verdacht, dass beispielsweise eine UAW durch ein Arzneimittel verursacht sein könnte. Die AMK stellt unter www.arznei- mittelkommission.de entsprechende For- mulare bereit. Alle an die AMK übermittel- ten Berichte werden zuverlässig, gesichert und vertraulich behandelt.

unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW; Nebenwirkungen) verursachen, oder Qualitätsmängel aufweisen können. Daher muss die Abgabe, im Sinne des vor- beugenden Patientenschutzes, in Apothe- ken stattfinden. Apotheker/-innen tragen dabei eine besondere Verantwortung bei der Erfassung und Beobachtung von Risi- ken zu OTC-Arzneimitteln. Durch das Melden entsprechender Verdachtsfälle von OTC-Arzneimitteln, insbesondere von UAW, wird das Wissen um deren mögliche Risiken erweitert und damit langfristig die Sicherheit für Patien- ten erhöht. Darüber hinaus sind umfas- sende Kenntnisse zum Risikoprofil eines Arzneimittels notwendig, um eine Ver- kaufsabgrenzung wie Apotheken- und Verschreibungspflicht durch die jeweili- gen Sachverständigenausschüsse, in de- nen die AMK stimmberechtigt vertreten ist, solide zu bewerten und zu begründen.

> Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat uns gebeten, nachstehende Information an unsere Kammer- mitglieder weiterzugeben.

Unter OTC-Arzneimitteln werden im Fol- genden Arzneimittel verstanden, die nicht der Verschreibungs-, aber der Apotheken- pflicht unterliegen. Diese sogenannte Ver- kaufsabgrenzung bei Arzneimitteln be- ruht auf der Einschätzung des Gesetz- gebers, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von OTC-Arzneimitteln die Ge- sundheit des Patienten nicht gefährdet wird, wenn die Anwendung ohne ärztli- che Therapiebegleitung erfolgt. Zudem gelten ihre Wirkungen und Risiken als all- gemein bekannt. Diese Überlegungen implizieren je- doch nicht, dass OTC-Arzneimittel keine

Helfen Sie dabei, Arzneimittel für alle sicherer zu machen! Vielen Dank. <

Zwölfte „White Coat Ceremony“ Weiße Kittel für Pharmaziestudierende

48 Pharmaziestudierende haben nach Abschluss des vierten Semesters an der „White Coat Ceremony“ (Weiße-Kittel-Zeremonie) der Apothekerkammer Westfalen- Lippe teilgenommen. Sie erhielten von Vorstandsmitglied Sandra Potthast, Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Walter und Dr. Oliver Schwalbe, Abteilungsleiter Ausbildung, ihre weißen Kittel. Mit einem bestandenen 1. Staatsexamen haben die Studierenden die naturwissenschaftlichen Grundlagen gemeistert. Der Apothe- kerberuf und die Arbeit mit den Patienten rücken näher. Abgerundet wurde der Abend durch einen Vortrag von Veronika Latzel von Struss + Partner und der Führung im Apothekerhaus mit Besichtigung der Historischen Apotheke zum Thema „Der Apothekerberuf von den Anfängen bis zur Gegenwart“ mit Wolfgang Erdmann, Abteilungsleiter Qualitätssicherung der AKWL. Besonders feierlich wurde es, als die Teilnehmer der Zeremonie im neuen weißen Kittel gemeinsam den Internationa- len Eid für Apotheker sprachen. Die „White Coat Ceremony“ fand bereits zum zwölften Mal in der Apothekerkammer Westfalen-Lippe statt.

20 / AKWL Mitteilungs blatt 01-2019

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