Mitteilungsblatt 1/2017, 16. Februar 2017

DIENSTBEREITSCHAFT / AUS-/FORTBILDUNG

Bevorratung und Verhalten im Notdienst Hilfestellung für Kunden und Patienten anbieten

so bitten wir zunächst durch telefonische Kontaktaufnahme zu einer weiteren not- diensthabenden Apotheke in Erfahrung zu bringen, ob dieses Arzneimittel dort vor- rätig ist und erst danach dem Patienten diese Apotheke zu nennen. Dadurch kön- nen unnötige Fahrtwege und auch Kun- denbeschwerden vermieden werden. Die notdiensthabenden Apotheken finden Sie im Notdienstaushang Ihrer Apotheke und auf www.akwl.de in der Notdienstsuche. Um bei Rückfragen einen unmittelba- ren telefonischen Kontakt zumverordnen- den Arzt herstellen zu können, weisen wir auf die Direkt-Durchwahlnummern der zentralen Notfalldienstpraxen hin. Diese finden Sie in Ihrem persönlichen Bereich auf der Kammerhomepage (Notdienste >, Ärztlicher Notfalldienst). Bei Rückfragen

>  Kommt es trotz ausreichender Bevor- ratung zu einem Engpass in der Beliefe- rung, darf der Apotheker im Nacht- und Notdienst bekanntlich das vom Arzt ver- ordnete Arzneimittel durch ein anderes Arzneimittel ersetzen, das mit dem ver- schriebenen Arzneimittel nach Anwen- dungsgebiet, nach Art und Menge der wirksamen Bestandteile identisch sowie in der Darreichungsform und pharmazeu- tischen Qualität vergleichbar ist. Die Sub- stitution ist zulässig, wenn das verschrie- bene Arzneimittel in der vom Patienten aufgesuchten Apotheke nicht verfügbar ist und ein dringender Fall, der die unver- zügliche Anwendung des Arzneimittels erforderlich macht, vorliegt. Ist auch eine Substitution des ver- schriebenen Arzneimittels nicht möglich,

zu Verordnungen aus dem Fahrdienst (Hausbesuchsdienst) bitten wir Sie, sich unmittelbar mit der Arztrufzentrale in Duisburg in Verbindung zu setzen. Die Disponenten für den Fahrdienst erreichen Sie unter den Telefonnummern: 0203 5706340, -350, -360 oder -370. Die KVWL bittet darum, die Telefonnummern nicht öffentlich bekannt zu machen. Zur notwendigen Bevorratung : Wir weisen auf die „Empfehlungsliste für patientenindividuelle Verordnungen im ärztlichen Notfalldienst“ hin, von der die diensthabenden Ärzte nur im Ausnahme- fall abweichen dürfen. Diese finden Sie ebenfalls unter www.akwl.de in Ihrem persönlichen Bereich (Notdienste > Ärztli- cher Notfalldienst). <

PhiP reisen vergünstigt zum Fortbildungskongress nach Südtirol

Praxisbegleitender Unterricht

Jetzt für den pharmacon 2017 in Meran anmelden!

Auch für Approbierte

>  Exklusiv für alle Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) in Westfalen- Lippe sowie für Studierende des 9. Semesters (Lernsemester) organisiert und fördert die Apothe- kerkammer Westfalen-Lippe eine Fahrt zum 55. Pharmacon-Kongress 2017 nach Meran in Südtirol. Vom 20. bis zum 24. Mai 2017 heißt es: Dabei sein beim Internationalen Fort- bildungskurs für praktische und wissen- schaftliche Pharmazie der Bundesapo- thekerkammer in Meran! Sichern Sie sich Ihren Platz für nur 100 Euro. Dank der För- derer und Sponsoren (Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Sanacorp und Deutsche Apotheker- und Ärztebank) kann diese Reise zu diesem vergünstigten Preis an- geboten werden. Dieser Preis pro Person beinhaltet den Eintritt zum Kongress, die

>  Alle Apotheker/innen können sich si- cher noch an den Praxisbegleitenden Un- terricht (PBU) erinnern, den sie während ihres Praktischen Jahres absolviert haben. Auch als bereits approbierte Apotheker/ innen haben Sie die Möglichkeit, an dieser Unterrichtsveranstaltung teilzunehmen. Sie erwartet ein breites Spektrum an Vorträgen aus den Themenbereichen Pharmazeutische Praxis, Rechtsgrundla- gen in der Apotheke sowie zu betriebs- wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Grundlagen. Sie können sich unverbind- lich über den Veranstaltungskalender der Apothekerkammer anmelden. Den Stun- denplan sowie Unterlagen zur verbindli- chen Anmeldung werden wir Ihnen an- schließend zusenden. Haben Sie noch Fragen? Dann melden Sie sich bei Katharina Wißling, Tel.: 0251 52005-75, E-Mail: k.wissling@akwl.de <

Anreise per Reisebus und die Übernach- tung im Doppelzimmer.

Wir bitten die Arbeitgeber den PhiP die Teilnahme an dieser wertvollen Fortbil- dung zu ermöglichen. <

WWW.AKWL.DE

Alle Informationen und die Anmeldemo- dalitäten finden Sie unter www.akwl.de > Arbeitsplatz Apothe- ke > pharmacon Meran.

AKWL Mitteilungs blatt 01-2017 /  17

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