MB_3-2016_25082016

AUSBILDUNG PKA/PTA / MIXTUM

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung PKA-Prüfungsbeste erhalten Stipendium

> Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Gefördert werden fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen nach eigener Wahl und ggf. auch ein berufsbegleitendes Studium. Hierfür gibt es Zuschüsse in Höhe von bis zu 6.000 Euro in drei Jahren bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Förder- maßnahme. Voraussetzungen sind hierfür der Abschluss in einem anerkannten Aus- bildungsberuf und die Berufsabschluss- prüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durch- schnittsnote von 1,9. Bei der Aufnahme ins

Auch für erfolgreiche PTA besteht ein ent- sprechendes Angebot. Die Betreuung die- ser Berufsgruppe erfolgt hier allerdings unmittelbar durch die Stiftung Begabten- förderung in Bonn. Interessenten, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, er- halten unter www.weiterbildungsstipen- dium.de entsprechende Informationen. <

Programm darf zudem das 25. Lebensjahr nicht überschritten sein. Ansprechpartne- rin in allen Fragen des Weiterbildungssti- pendiums ist die AKWL, Abteilung PKA- Ausbildung. Von dort wird Kontakt zu den Prüfungsbesten aufgenommen und über die Aufnahme von jährlich bis zu drei Ab- solventen/innen der PKA-Ausbildung ins Stipendienprogramm entschieden.

Apothekerkammer führt Fachsprachenprüfungen durch

> Personen aus EU- und Nicht-EU- Ländern, die in Deutschland als Apothekerin oder Apotheker tätig werden wollen, müssen einen Fachsprachentest zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache ablegen.

INFORMATIONEN UND ANSPRECHPARTNER

Informationen zu den Fachsprachenprüfun- gen (Anmeldeverfah- ren, Prüfungsablauf, Prüfungstermine) haben wir für Sie auf

ImKammergebiet Westfalen-Lippe haben bislang die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold und Münster die Fachsprachen- prüfungen abgenommen. Mit In- krafttreten der „Dritten Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung Heilberufe“ am 15.06.2016 ist dies der Apothekerkammer Westfalen-Lippe über- tragen worden. <

unseren Internetseiten unter www.akwl. de (Arbeitsplatz Apotheke, Apotheker/ Apothekerin, Fachsprachenprüfung) zusammengestellt Ihre Ansprechpartnerinnen rund um das Thema Fachsprachenprüfungen sind: Dr. Sylvia Prinz , Tel. 0251 52005-39, E-Mail: fsp@akwl.de oder Margret Nagel- Tel. 0251 52005-43, E-Mail: fsp@akwl.de

Alle Personen aus EU- und Nicht-EU-Ländern, die in Deutschland als Apothekerin oder Apotheker tätig werden wollen, müssen vorher eine Fachsprachen- prüfung ablegen. ©Fotolia.com - tiagozr

AKWL Mitteilungs blatt 03-2016 / 35

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