MB_3-2016_25082016

DIENSTBEREITSCHAFT / FORTBILDUNG

Notdienst 2017 Informationen über Tauschverfahren und Zeitplan

Davon ausgenommen sind selbstver- ständlich Tausche, die sich in Folge von zusätzlichen Notdiensten (etwa aufgrund von Schließungen) im Laufe des Jahres ergeben. Apotheken, die von Notdiensttau- schen unmittelbar betroffen sind oder deren Notdienste sich aufgrund von Schließungen oder Eröffnungen ändern, erhalten Ende Oktober 2016 eine aktuali- sierte Notdienstübersicht. Die Notdienstpläne stehen den Apo- theken ab Anfang Dezember auf unse- rer Webseite unter www.akwl.de zur Verfügung. <

> Die Notdiensttermine für das Jahr 2017 liegen inzwischen allen Apotheken vor. Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Not- diensttausche innerhalb der Tauschfrist bis zum 22. September 2016 über das vorgesehene Verfahren in Ihrem persönli- chen Mitgliederbereich unter www.akwl. de (Notdienste, Ihre Notdienste/Not- diensttausche) mitzuteilen. Innerhalb die- ses Zeitraums wird ein Notdiensttausch weiterhin gebührenfrei vorgenommen. Erst danach – also wenn der Notdienst- plan 2017 endgültig feststeht – wird eine Gebühr für die Durchführung eines Not- diensttausches erhoben.

ANSPRECHPARTNERIN / INFORMATIONEN

Sie möchten über Ände- rungen imNotdienstplan lieber per E-Mail statt per Fax informiert werden? Oder Sie benötigen keine Hinweise, da Sie ein elektronisches System nutzen, das die Daten automatisch aktualisiert? Wenden Sie sich bitte an notdienst@akwl.de oder telefonisch an Sandra Naber (0251 52005-18).

Sandra Naber, Abteilung Dienstbereit- schaft

Neue Multimedialektion „Aktuelle ernährungsmedizinischen Studien“ > Ab sofort können Sie mit der neuen Multimedialektion über „Aktuelle ernäh- rungsmedizinische Studien“ zwei Fort- bildungspunkte erlangen. Sie steht im internen Bereich der Kammer-Homepage unter Fortbildung – Multimedialektionen bereit. Professor Martin Smollich erläutert Ihnen den Stand der neuesten Studien. Er ist Professor für Klinische Pharmakologie an der Matthias Hochschule in Rheine und kompetenter Referent für die Kam- mer und konnte für die Erstellung dieser E- Learning-Lektion gewonnen werden. Viel Spaß beim Hören, Lernen und Punkten! <

Straßenbauarbeiten oder infolge von Überschwemmungen.

Apotheken gehören zwar gemäß dem Post- und Telekommunikationssicherstel- lungsgesetz (PTSG) zu den bevorrechtig- ten Aufgabenträgern im Gesundheitswe- sen, und der Gesetzgeber geht davon aus, dass Bevorrechtige, also auch Apotheken, in Krisensituationen Post- und Telekom- munikationsdienstleistungen bevorrech- tigt in Anspruch nehmen. Die Bundes- netzagentur weist jedoch darauf hin, dass Regelungen des PTSG nur in echten Krisen- fällen, etwa im Verteidigungs- oder Span- nungsfall, infolge von Naturkatastrophen oder in besonders schweren Unglückfäl- len gelten und eine Mindestversorgung mit Post- und Telekommunikationsdienst- leistungen gewährleisten sollen. Wir empfehlen Ihnen daher, bei Störun- gen unverzüglich Kontakt zu Ihrem Tele- fon- und Internetanbieter aufzunehmen. Von dort kann zunächst zumindest eine Anrufweiterleitung auf Ihr mobiles Endge- rät erfolgen. Die Anbieter halten übrigens Tarife vor, die eine Störungsbeseitigung innerhalb von 24 Stunden ermöglichen. <

© Fotolia.com – Mauricio Jordan

Telefonische Erreich- barkeit im Notdienst

Störung der Telefon- und Internetverbindung

> Fällt die Telefonverbindung infolge von Leitungsschäden aus, sind die nacht- und notdiensthabenden Apotheken nicht erreichbar. Probleme entstehen oftmals im Zuge von Schäden durch

AKWL Mitteilungs blatt 03-2016 / 17

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