MB_2-2016_12052016

MIXTUM

Änderung der Beitragsordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

am28. Januar 2016 durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt. Die Änderung wurden am 4. März 2016 im Ministerialblatt des Lan- des NRW Nr. 5/2016 veröffentlicht und trat am 5. März 2016 in Kraft. <

der bereits auf der Kammerversammlung am 17. Juni 2015 getroffenen Beschluss- fassung, den PTA-Lehranstalten in West- falen-Lippe ab Beginn des Ausbildungs- jahres 2015/2017 eine deutlich höhere finanzielle Unterstützung durch die Apo- thekerkammer als bisher zukommen zu lassen und die sich hierdurch ergebenden Mehrausgaben durch eine moderate Er- höhung der Kammerbeiträge der Apothe- keninhaberinnen/inhaber zu finanzieren. Die Änderung der Beitragsordnung wurde

> In ihrer Sitzung am 2. Dezember 2015 beschloss die Kammerversammlung eine Änderung der Beitragsordnung.

Ab dem 1. April 2016, d. h. erstmalig mit der Beitragsrechnung des 2. Quartals 2016 wird von den Apothekeninhaberinnen/in- habern ein zusätzlicher, zur Förderung der PTA-Ausbildung zweckgebundener Bei- trag in Höhe von 0,012 Prozent erhoben. Die Änderung der Beitragsordnung folgte

ÄNDERUNG DER BEITRAGSORDNUNG DER APOTHEKERKAMMER WESTFALEN-LIPPE vom 2. Dezember 2015

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen- Lippe hat in ihrer Sitzung am 2. Dezember 2015 aufgrund des § 23 Absatz 1 des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) vom 9. Mai 2000 (GV.NRW. S. 403 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Sep- tember 2015 (GV.NRW. S. 666) die folgende Änderung der Bei- tragsordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vom 6. Dezember 1995 beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter vom 28. Januar 2016 – 232-0810.94 – genehmigt worden ist.

Artikel II

Die vorstehende Änderung der Beitragsordnung tritt am Tage nach Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nord- rhein-Westfalen in Kraft.

Ausgefertigt: Münster, den 3. Dezember 2015 Apothekerkammer Westfalen-Lippe

Artikel I

Gabriele Regina Overwiening Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

Die Beitragsordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vom6. Dezember 1995 (MBI. NRW. 1996 S. 407), zuletzt geändert am26. Mai 2010 (MBI. NRW2010, S. 778) wirdwie folgt geändert:

Genehmigt: Düsseldorf, den 28. Januar 2016

§ 1 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Von den Inhaberinnen und Inhabern der im Bereich der Apo- thekerkammer Westfalen-Lippe betriebenen Apotheken wird jährlich ein Beitrag erhoben, der sich als bestimmter Vomhun- dertsatz vomApothekenumsatz (ohne Mehrwertsteuer) errech- net. Der Vomhundertsatz beträgt 0,098. Ab dem 1. April 2016 wird ein zusätzlicher, zur Förderung der Ausbildung der Pharma- zeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten zweckge- bundener Beitrag in Höhe von 0,012 Prozent erhoben. Die Bei- tragserhebung erfolgt quartalsweise durch Rechnungen.“

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen

Az.: 232-0810.94-

Im Auftrag (Hamm)

AKWL Mitteilungs blatt 02-2016 /  27

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