MB_2-2016_12052016

BERATUNGSECKE / APOTHEKENBETRIEB

Ein Stern am Beratungshimmel Beratungsecke

Haben Sie heute, nachdem der Kunde die Apotheke verlassen hat, wieder einmal das Gefühl gehabt, das war ein richtig gu- tes Beratungsgespräch? So eine richtige Sternstunde im Beratungsalltag? Weil Sie vielleicht sogar ein arzneimittelbezoge- nes Problem entdeckt und gelöst haben, von dem der Kunde nichts ahnte? Damit dieses gute Gefühl nicht zur rasch verglü- henden Sternschnuppe wird, sollte jedes Beratungsgespräch systematisch die we- sentlichen Elemente enthalten: Bei der Beratung im Rahmen der Selbst- medikation kommt es darauf an, arznei- mittelbezogene Probleme zu erkennen und dem Kunden eine richtige Lösung da- für anzubieten. Dazu benötigt man aus- reichende Informationen. Unter anderem über Art und Schwere der Gesundheits- störung und über weitere Erkrankungen oder andere angewendete Arzneimittel. Mit wenigen, gezielten Fragen können die- se Informationen beim Kunden eingeholt werden. Dann sind zwei Entscheidungen zu treffen. Ist die Grenze der Selbstme- dikation überschritten? Wenn dies nicht der Fall ist, steht die zweite Entscheidung an. Ist das verlangte Arzneimittel geeig- net oder bei einer Symptompräsentation, welcher Arzneistoff, welches Arzneimittel kann empfohlen werden? Und schlussendlich werden die rele- vanten Informationen zu Anwendung, ggf. Entsorgung und Dauer der Selbstme- dikation vermittelt.

1

Art, Schwere und Dauer der Symptome

Grenze der Selbstmedikation überschritten?

2

Anwendungs- hinweise

5

Beratung Selbst- medikation

Geeigneter Wirkstoff, geeignetes Arzneimittel?

Andere Erkran- kungen, andere Arzneimittel?

3

4

Wie kann man sicherstellen, dass man immer an alle wesent- lichen Elemente denkt? Stellen Sie sich einfach einen Stern am Beratungshimmel vor und springen Sie gedanklich von Zacke zu Zacke. Und wenn Sie dann mit Ihrer Beratung die Augen des Kunden zum Leuchten gebracht haben, ist es wieder da, das gute Gefühl. Das gute Gefühl, trotz Zeitdruck und anderen widrigen Umständen eine professionelle Dienstleistung erbracht und dem Kunden geholfen zu haben.

Der „REACH-CLP-Biozid Helpdesk“ bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme- dizin (BAuA) gibt überarbeitet Poster mit Informationen zur Einstufung und Kennzeich- nung von gefährlichen Stoffen und Gemischen nach CLP-VO sowie den Gefahren- und Sicherheitshinweisen heraus. Die Poster und Informationsblätter können auf der Home- page der BAuA heruntergeladen oder online bestellt werden. WWW.REACH-CLP-BIOZID-HELPDESK.DE/DE/PUBLIKATIONEN/POSTER/POSTER.HTML Informationsmaterialien der BAuA

14  / AKWL Mitteilungs blatt 02-2016

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