MB_2-2015_04052015

02/ 2015

14 APOTHEKENBETRIEB

Die „Pille danach“ ist seit dem 14. März 2015 rezeptfrei Mehr Verantwortung für die Apothekerinnen und Apotheker

Mit Veröffentlichung der 14. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung im Bundesgesetzblatt am 13.03.2015 ist die Entlassung der „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht seit dem 14. März 2015 rechtskräftig.

Damit sind die Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (z. B. PiDaNa® 1,5 mg Tablette, Posti- nor® 1500μg Tablette und Unofem Hexal® 1,5 mg Tablette) sowie das Notfallkontrazeptivum ellaOne® als OTC freigegeben. Um sicherzustellen, dass Frauen, die nach einer Verhütungspanne oder un- geschütztem Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft verhindern wollen, in der Apotheke gut beraten werden, hatte die Bundesapothekerkammer (BAK) bereits Ende Januar eine Hand- lungsempfehlung zur Beratung und Abgabe rezeptfreier Notfallkontra- zeptiva erstellt. Auf Grundlage dieser Handlungs- empfehlung und auf Grundlage der Fachinformationen der jeweiligen Präparate stellt die Apothekerkam- mer Westfalen-Lippe als zusätzliches Angebot einen praxisgerechten Bera- tungsleitfaden (Flussdiagramm) sowie eine Patienteninformation zur Ver- fügung, welche der Patientin bei der Abgabe der „Pille danach“ mitgege- ben werden kann. Darüber hinaus hat die Apotheker- kammer Westfalen-Lippe ein Fragen- Antworten-Dokument entwickelt, in welchem die häufigsten Fragen zur rechtlichen Situation bei der Abgabe der „Pille danach“ erörtert werden. All diese Informationen sind auf der Homepage unter www.akwl.de unter der Rubrik „Pharmazie aktuell“ für Sie zum Download bereitgestellt.

Auf großen Zuspruch stießen die in Bielefeld, Dortmund, Münster und Paderborn angebote- nen Fortbildungen der Kammer zur „Pille danach“. Foto: Sebastian Sokolowski

Hilfe bei kleinen Chemieunfällen im Apothekenlabor Neues Angebot im Service-Portal Pharmazie

Seit dem 4. Mai 2015 steht Ihnen unser Service-Portal Pharmazie für den Fall eines Chemieunfalls im Apo- thekenlabor, wie etwa einer unbe- absichtigten Stofffreisetzung, mit Ratschlägen betreffend geeigneter So- fortmaßnahmen zur Seite. Professor Dr. Klaus Müller und Dr. Hel- ge Prinz vom Institut für Pharmazeu- tische und Medizinische Chemie der Universität Münster (PharmaCampus) unterstützen uns bei der Realisierung dieses neuen Serviceangebotes. Dr. Helge Prinz berichtet zudem im aktu-

ellen Fortbildungsjournal (Ausgabe Nr. 1/2015 vom 5. Mai 2015) über den „Chemie(un)fall in der Apotheke“ und den Umgang mit ausgewählten Gefahrstoffen. Im Fall einer unbeabsichtigten Stoff- freisetzung oder spezieller che- mischer Fragestellungen zum Um- gang mit Gefahrstoffen können Sie uns in dringenden Fällen montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 16:45 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 14 Uhr telefonisch erreichen (Tel.: 0251 52 00 5-0).

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