AKWL MB 2-2013 - 15.05.2013
02 / 2013
26 NOTDIENST /Ausbildung PKA & PTA
„Nachtdienst ist Notdienst“ Neue Hinweistafeln abrufbar
Der Notdienst der Apotheken wird oft unrechtmäßig in Anspruch genommen. Um die Kunden und Patienten auf die Bedeutung des Notdienstes, der nicht als verlängerte Öffnungszeiten, sondern nur im Notfall wahrgenommen werden soll, zu verdeutlichen, wurden unterschiedliche Versionen mit dem Hinweis „Nachtdienst ist Notdienst“ entwickelt. Diese Hinweistafeln, die am Apothekeneingang ausge- hängt werden können, finden Sie in Ihrem persönlichen Login-Bereich der Kammerhomepage in der Rubrik Not- dienst.
Neu im Mitgliederbereich der Kammerhomepage: Vorlagen für die Hinweistafel zum Nacht- und Notdienst. Foto: ABDA
Informationen zur PKA-Ausbildung ab dem Jahr 2013 Berufsbildungsverträge kostenlos im Internet abrufbar / Eintragung deutlich einfacher Vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres informieren wir über einige wichtige Bestimmungen, die beim Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages zu beachten sind.
Nach dem Berufsbildungsgesetz muss der Berufsausbil- dungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden. Er ist vom Ausbildenden, Auszubildenden sowie bei Jugendlichen von den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Vertrag in elektronischer Form Mit dem elektronischen Berufsausbildungsvertrag bieten wir Ihnen eine zeitgemäße Möglichkeit, die Daten Ihrer Auszubildenden komfortabel am PC zu erfassen und die Ausbildungsverträge auszudrucken. Das Vertragsformu- lar beinhaltet voreingestellte Vertragsbedingungen zur Ausbildungs- und Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung und ermöglicht damit eine fehlerfreie und schnellere Bearbei- tung. Die ausgedruckten Vertragsbedingungen entspre- chen denen der herkömmlichen Musterverträge. Eintragung vereinfacht Für den Eintrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungs- verhältnisse ist nur noch die Ausfertigung der Kammer, er- gänzt um den Antrag auf Eintragung, zu übersenden. Die übrigen zwei Vertragsausfertigungen verbleiben ab sofort beim Ausbildungsbetrieb und der / dem Auszubildenden.
Neben dem vollständigen elektronischen Ausbildungsver- trag finden Sie das Berichtsheft als beschreibbares PDF- Dokument in der Rubrik Arbeitsplatz Apotheke/PKA auf der Kammerhomepage unter www.akwl.de. Wir bitten Sie den Berufsausbildungsvertrag umgehend nach Abschluss, spätestens jedoch vor Beginn der Berufsausbildung einzu- reichen. Fragen zur PKA-Ausbildung und zum Inhalt des Berufs- ausbildungsvertrages beantworten Frau Heitmann, Tel.: 0251 / 52005-46 und Frau Naber, Tel.: 0251 / 52005-18. Wer jetzt einen PKA-Ausbildungsvertrag abschließt, profitiert von einem deutlich vereinfacht Eintragungsverfahren. Foto: AKWL
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