AKWL-Geschäftsbericht 2020

22 AKWL Geschäftsbericht 2020 | Dienstbereitschaft und Rezeptsammelstellen

BEFREIUNGEN 2020 entschied die AKWL über 115 Anträge (Vorjahr: 125) auf Befrei- ung von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft für die Dauer der ortsüblichen Schließzeiten, der Samstage, der Betriebsferien und bei Vorliegen eines berechtigten Grundes gemäß Apothekenbetriebsord- nung (ApBetrO). 40 Mal wurde eine Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft für die Dauer der Betriebsferien, 55Mal eine Be- freiung aus berechtigtem Grund, in 17 Fällen eine Befreiung an Sams- tagen und in drei Fällen eine zeitweise Schließung erteilt. In drei Fällen wurde nach ApBetrO eine Befreiung vom Aufenthalt in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Apothekenbetriebsräumen während des Not- dienstes ausgesprochen. In 20 Fällen erfolgte dies ohne Verwaltungs- gebühr, da es sich um Corona-bedingte Befreiungen handelte. Die bestehende Notdienstsystematik wurde im Berichtszeitraum weiter optimiert. Dazu beigetragen hat wieder die Einbindung der Kreisvertrauensapotheker*innen, denen die Notdienstdaten auf Wunsch vorab zur Verfügung gestellt wurden. Erforderliche Notdienständerungen Mit Blick auf die Notdienstplanung 2020 waren 83 Apothekenschlie- ßungen zu berücksichtigen, die wiederum mitunter auch kurzfris- tige Umverteilungen von Notdiensten erforderlich machten. So mussten wir 858 Notdienste von schließenden Apotheken auf die umliegenden Apotheken umverteilen. Maßgeblich bei diesen Um- verteilungen war jeweils die Entfernung zu den übrigen Apotheken, deren bisherige Notdienstbelastung sowie die Karenzzeit vor bzw. nach den bisherigen Notdienstterminen. Außerdem machten die 16 Apothekenneueröffnungen weitere Änderungen der Notdienste 2020 erforderlich. So wurden diese Apotheken in die bestehende Notdienstregelung einbezogen und ihnen einige Notdienste, die von den umliegenden Apotheken wahrzunehmen gewesen wären, zu- geordnet. Insgesamt wurden die benachbarten Apotheken dadurch um 182 Notdienste entlastet. 804 Anträge auf Notdiensttausch Darüber hinaus wurden – bezogen auf die Notdiensteinteilung für 2020 – 804 Anträge auf Durchführung eines Notdiensttauschs be- arbeitet. Davon gingen 542 Anträge innerhalb der gebührenfreien Tauschfrist ein. Über die vorgenommenen Änderungen aufgrund von Apothekenschließungen, Apothekeneröffnungen und Not- diensttausche wurden die jeweiligen Apotheken informiert, sofern die konkreten Notdienste ihrer Apotheke betroffen waren (in diesen 83 Schließungen aufgefangen Notdienstsystem berücksichtigt die zahlreichen Adhoc-Veränderungen

Fällen hatten sie bereits ein gesondertes Schreiben erhalten) oder sie sich auf den Hinweis auf die nächstgelegenen vier Apotheken und damit auf den Notdienstaushang auswirkten. Diese Benachrich- tigungen erfolgten in aller Regel am Freitagmittag. Nacht- und Notdienstfonds Die Apothekerkammer meldet als zuständige Behörde dem Nacht- und Notdienstfonds regelmäßig die in Westfalen-Lippe geleisteten Notdienste. Für die 26.402 geleisteten Notdienste (Vorjahr 26.375) wurden im Berichtsjahr folgende Notdienstpauschalen gewährt: 1. Quartal: 6.592 Notdienste mit einer Pauschale von 411,53 € 2. Quartal: 6.531 Notdienste mit einer Pauschale von 345,36 € 3. Quartal: 6.537 Notdienste mit einer Pauschale von 348,96 € 4. Quartal: 6.742 Notdienste mit einer Pauschale von n.n. €

REZEPTSAMMELSTELLEN

Im Kammerbezirk Westfalen-Lippe wurden (Stand: 31. Dezember) 37 Rezeptsammelstellen betrieben. Sechs Anträgen auf Neuerrich- tung einer Rezeptsammelstelle in einem abgelegenen Ortsteil ohne Apotheke wurde imBerichtsjahr stattgegeben. Der Betrieb von einer Rezeptsammelstelle wurde eingestellt. Außerdem wurde im Berichtsjahr 16 bestehenden Rezeptsam- melstellen – nach Überprüfung der Voraussetzungen – der Weiter- betrieb genehmigt.

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