AKWL-Geschäftsbericht 2020

AKWL Geschäftsbericht 2020 | Fachsprachen- und Kenntnisprüfungen 18

„Ungeachtet der schwierigen Rahmen- bedingungen ist es gelungen, einen reibungslosen Übergang dieser Auf- gabe vom Land zu unserer Kammer sicherzustellen.“ AKWL übernimmt Landesaufgabe Kenntnisprüfungen für ausländische Apotheker*innen erfolgreich eingeführt Mit der „Sechsten Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsver- ordnung Heilberufe“ übertrug das Landesgesundheitsministerium der Apothekerkammer Westfalen-Lippe zum 1. September 2020 die Zuständigkeit zur Durchführung der Kenntnisprüfungen für auslän- dische Apotheker aus Nicht-EU-Ländern. Davor hatte das Landesprü- fungsamt in Düsseldorf diese Prüfungen abgenommen. Menschen aus Nicht-EU-Ländern, die in Deutschland als Apo- theker*in tätigwerdenwollen, benötigen die Approbation. Die Kennt- nisprüfung ist der letzte wichtige Schritt im Approbationsverfahren. Hier müssen die Prüfungskandidat*innen zeigen, dass sie über Kennt- nisse und Fähigkeiten, auch in der apothekerlichen Gesprächsfüh- rung, verfügen, die zur Ausübung des Berufs erforderlich sind. Seit Oktober 2020 finden regelmäßig Kenntnisprüfungen, jetzt im Apothekerhaus in Münster, statt. Dabei werden von einer drei- köpfigen Prüfungskommission die Fächer „Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker“ und „Pharmazeutische Praxis“ sowie ggf. ein Zusatz- fach, z. B. „Klinische Pharmazie“, geprüft.

Bestehensquote bei 69 Prozent Bilanz der Fachsprachenprüfungen im münsterischen Apothekerhaus Die Apothekerkammer hat imBerichtsjahr weitere 94 Fachsprachen- prüfungen für ausländische Apotheker*innen aus EU- und Nicht-EU- Ländern an 28 Prüfungstagen durchgeführt, das heißt es wurden durchschnittlich mehr als sieben ausländische Apotheker*innen pro Monat geprüft. 40 Prüfungskandidaten bestanden die Prüfung beim ersten Versuch und wiesen so die für den Apothekerberuf erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nach. Die Bestehensquote ins- gesamt betrug 69 Prozent. 60 Prozent der Prüflinge waren weiblich und 40 Prozent männlich. Mit 84 Prozent kamen die ausländischen Apotheker*innen größtenteils aus Nicht-EU-Ländern wie Syrien, Ägypten, Indien, Palästinensische Autonomiegebiete und dem Irak. Die 15 Prüfungskandidaten aus EU-Ländern kamen aus Ländern wie Rumänien, Italien, Spanien und Griechenland. Der Vorstand der AKWL hatte zuvor insgesamt 19 Apotheker*innen als Prüfer berufen und Abteilungsleiterin Dr. Sylvia Prinz hat mit ih- rem Team die organisatorischen Voraussetzung für die Prüfungen übernommen. Jeweils drei Prüfer*innen bilden eine Prüfungskom- mission, bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Prüfern. Ein- schließlich der Premiere am29. Oktober 2020 fanden imBerichtsjahr vier Prüfungstage statt, an denen 13 Prüflinge geprüft wurden. Da- von haben neun die Prüfung bestanden und vier sind durchgefallen, das ist eine Bestehensquote von 69 Prozent. Von den Prüflingen waren sieben weiblich und sechs männlich. Sie kamen aus den Ländern Syrien (7), Serbien (2), Albanien (1), Bos- nien-Herzegowina (1), Brasilien (1) und Ukraine (1).

Dr. Sylvia Prinz

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