AKWL-Geschäftsbericht 2017

22 AKWL Geschäftsbericht 2017 | Dienstbereitschaft und Rezeptsammelstellen

Notdienstsystem läuft stabil Unterjährige Änderungen konnten zügig umgesetzt werden

Die seit 2012 bestehende Notdienstsystematik wurde auch im Be- richtszeitraum weiter optimiert. Dazu beigetragen hat wiederum die Einbindung der Kreisvertrauensapotheker/innen, denen die Not- dienstdaten auf Wunsch vorab zur Verfügung gestellt wurden.

Erforderliche Notdienständerungen

Bezogen auf die Notdienste 2017 waren 69 Apothekenschließun- gen zu berücksichtigen, die wiederum mitunter auch kurzfristige Umverteilungen von Notdiensten erforderlich machten. So waren 563 Notdienste von schließenden Apotheken auf die umliegenden Apotheken umzuverteilen. Maßgeblich bei diesen Umverteilungen war jeweils die Entfernung zu den übrigen Apotheken, deren bis- herige Notdienstbelastung sowie die Karenzzeit vor bzw. nach den bisherigen Notdienstterminen. Außerdem machten die 28 Apothe- kenneueröffnungen entsprechende Änderungen der Notdienste 2017 erforderlich. So wurden diese Apotheken in die bestehende Notdienstregelung einbezogen und ihnen einige Notdienste, die von den umliegenden Apotheken wahrzunehmen gewesen wären, zu- geordnet. Insgesamt wurden die benachbarten Apotheken dadurch mit 190 Notdiensten entlastet.

hatten diese bereits ein gesondertes Schreiben erhalten – oder sich auf den Hinweis auf die nächstgelegenen vier Apotheken und damit auf den Notdienstaushang ausgewirkt haben. Diese Benachrichti- gungen sind in aller Regel am Freitagmittag erfolgt.

Nacht- und Notdienstfonds

Die Apothekerkammer meldet als zuständige Behörde dem Nacht- und Notdienstfonds regelmäßig die in Westfalen-Lippe geleisteten Notdienste. Für die 26.806 geleisteten Notdienste wurden im Be- richtsjahr folgende Notdienstpauschalen gewährt: 1. Quartal: 6.679 Notdienste mit einer Pauschale von 286,51 € 2. Quartal: 6.431 Notdienste mit einer Pauschale von 273,96 € 3. Quartal: 6.498 Notdienste mit einer Pauschale von 268,07 € 4. Quartal: 6.776 Notdienste mit einer Pauschale von 280,12 €

777 Anträge auf Notdiensttausch

Darüber hinaus wurden 777 Anträge auf Durchführung eines Not- diensttausches bearbeitet. Davon gingen 477 Anträge innerhalb der gebührenfreien Tauschfrist ein. Über die vorgenommenen Änderun- gen aufgrund von Apothekenschließungen, Apothekeneröffnungen und Notdiensttauschen wurden die jeweiligen Apotheken infor- miert, sofern konkret die Notdienste ihrer Apotheke – in diesem Fall

BEFREIUNGEN

REZEPTSAMMELSTELLEN

2017 entschied die Geschäftsstelle über 109 Anträge (Vorjahr: 119) auf Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft für die Dauer ortsüblicher Schließzeiten, Samstage, der Betriebsferien und bei Vor- liegen eines berechtigten Grundes nach § 23 Abs. 2 Apothekenbe- triebsordnung. 49 Mal wurde eine Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft während der Betriebsferien, 34 Mal eine Befreiung aus berechtigtem Grund, in 23 Fällen eine Befreiung an Samstagen, einmal eine zeitweise Schließung sowie in zwei Fällen eine Befreiung vom Aufenthalt in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Apothekenbe- triebsräumen während des Notdienstes ausgesprochen.

Rezeptsammelstellen sind und bleiben nach wie vor eine wichtige Ergänzung für die wohnortnahe und schnelle Versorgung mit Arz- neimitteln in abgelegenen Regionen. In Westfalen-Lippe wurden (Stand: 31. Dezember 2017) 32 Rezeptsammelstellen betrieben. Im Vorjahr waren es noch 36. Ein Antrag auf Neuerrichtung einer Re- zeptsammelstelle in einem abgelegenen Ortsteil ohne Apotheke wurde stattgegeben. Der Betrieb von fünf Rezeptsammelstellen wurde eingestellt. Außerdem genehmigte die Kammer bei 17 beste- henden Rezeptsammelstellen – nach Überprüfung der Vorausset- zungen – den Weiterbetrieb .

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