AKWL-Geschäftsbericht 2017
Pharmazeutische Praxis | AKWL Geschäftsbericht 2017
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Der Bereich Pharmazeutische Praxis bearbeitete 2017 wieder schwerpunktmäßig Fragen zu den Themenbereichen Apotheken- betriebsordnung, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, Betäu- bungsmittel- und Gefahrstoffrecht. Unter anderem ging es um die dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittelverschrei- bungsverordnung (BtMVV), die seit Oktober 2017 gültig ist. Die Neuregelungen betreffen im Wesentlichen Verschreibungen zur Substitution und entsprechende Angaben auf dem Betäubungsmit- telrezept. In zahlreichen Anfragen ging es auch um die neuen Regelungen bei der Abgabe von Chemikalien, die seit Januar 2017 in Kraft sind Viele Fragen zur BtMVV Zahlreiche Sachfragen beantwortet tag der Teilnehmer besprochen und diskutiert werden konnten. Mitteilungen zu aktuellen Informationen, die die Kassenärztli- che Vereinigung aus der Abteilung Verordnungsmanagement an ihre Mitglieder verschickt, wurden per Rundfax auch in diesem Jahr wieder an die Apotheken in Westfalen-Lippe weitergeleitet. Via Newsletter der AKWL werden seit Sommer 2017 auch im neu eingerichteten Bereich „Wissen für die Praxis“ pharmazeutisch- klinische Informationen zur Verfügung gestellt. Im Mitteilungsblatt werden in der Rubrik „Wissen für die Praxis“ wieder Fragen und Antworten aus dem Bereich des Service Portals allen Mitgliedern zugänglich gemacht. Ebenso ist seit Herbst eine direkte Verlinkung auf die „öffent- lichen“ Fragen und Antworten des AMINO-Verbundes eingerichtet, auf die die Mitglieder der AKWL vom internen Bereich des Service Portals zugreifen können.
Imke Düdder Abteilung Pharmazeutische Praxis
„Zahlreiche Anfragen betrafen im Berichtsjahr die Abgabe von Chemikalien.“
Imke Düdder
– eine wichtige Änderung für Apotheken besteht insbesondere dar- in, dass die Abgabe von Wasserstoffperoxid-haltigen Lösungen mit mehr als 12Gewichtsprozent anprivate Endverbraucher verboten ist. Weitere Anfragen betrafen die Verwendung von Isopropanol zur Flächendesinfektion, das Thema Entlassmanagement und die geänderte Meldepflicht von Vorkommnissen bei Medizinprodukten direkt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Als Hilfestellung für die Arbeit in der Apotheke wurde eine Kun- deninformation über die „Richtige Entsorgung von Arzneimitteln“ entwickelt.
MEDIZINAL-CANNABIS AUF REZEPT
LVR-KLINIK VIERSEN UNTERSUCHTE PROBEN
Am 10. März 2017 trat das „Gesetz zur Änderung betäubungsmit- telrechtlicher und anderer Vorschriften“ in Kraft. Seitdem können neben den Fertigprodukten weitere Cannabis-Arzneimittel wie bei- spielsweise Medizinal-Cannabisblüten und -Cannabisextrakte auf einem BtM-Rezept verschrieben werden. Das Service-Portal gab Hil- festellung bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis, insbesondere auch der korrekten Verordnung von Can- nabisblüten und Cannabinoid-haltigen Betäubungsmitteln sowie deren Herstellung bzw. Verarbeitung zum Rezepturarzneimittel in der Apotheke.
Die LVR-Klinik Viersen untersuchte auch im Jahr 2017 wieder Proben drogen- und rauschgiftverdächtiger Stoffe, die in westfälisch-lippi- schen Apotheken abgegeben wurden (2017 waren es 29). 20 der Pro- ben waren positiv, es wurden verschiedene Drogen und Arzneistoffe ermittelt.
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