Mitteilungsblatt 7/2019, 26. September 2019

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07 · 2019

26. September 2019

Selbstbewusst in die Zukunft Konstituierende Sitzung der Kammerversammlung

WEICHENSTELLUNG Erste Sitzung der neuen KV Seite 4 DATENERHEBUNG Nächste Runde beim Datenpanel Seite 6 MARKT IN BEWEGUNG Kundenzeitungen in der Apotheke Seite 10

INHALT

AUS-/FORTBILDUNG UND AMTS 6. CIRS-NRW-Gipfel am 27. November 2019 Weiße Kittel für Pharmaziestudierende Herbst-Fortbildung zum Thema Psychopharmaka

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IMPRESSUM

DIENSTBEREITSCHAFT

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Notdienst 2020: Ihre Änderungen werden berücksichtigt

AUSBILDUNG PKA/PTA

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Ergebnis der Abschlussprüfung für PKA-Auszubildende Kein Abschluss ohne Anschluss

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Selbstbewusst in die Zukunft Konstituierende Sitzung der Kammerversammlung

WEITERBILDUNG

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EDITORIAL

Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen Weiterbildung – Qualifikation für die Zukunft Prüfungstermine Allgemeinpharmazie 2020

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In der Schieflage

KAMMERVERSAMMLUNG

Erteilte Erlaubnisse

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Konstituierende Sitzung: Kammerversammlung stellt Weichen für die nächsten fünf Jahre Georg Wiemann von John rückt für Katja Wrede in die Kammerversammlung

MIXTUM

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Achtung, hier spricht nicht die Polizei

AKWL TV: Film erklärt Ablauf und Nutzen einer Medikationsanalyse aus Patientensicht

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22 Delegierte für den DAT in Düsseldorf

DER VORSTAND INFORMIERT

SATZUNGEN & ORDNUNGEN

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Ihr Kammervorstand / Ihre Ansprechpartner

29 32 37

Änderung der Hauptsatzung der Apothekerkammer

Geschäftsordnung der Apothekerkammer Meldeordnung der Apothekerkammer

ABDA-DATENPANEL

06

Machen Sie mit! ABDA-Datenpanel startet im September mit der zweiten Befragung

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IN MEMORIAM

KAMMER IM GESPRÄCH

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LITERATURHINWEISE

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27 Kreisversammlungen in Westfalen-Lippe Wählen Sie Ihre Vertrauenspersonen vor Ort!

IM MITTELTEIL: Plakat zum Herausnehmen: Achtung, hier spricht nicht die Polizei

TELEMATIK/IT UND NEUE MEDIEN Regelungen des GSAV zum E-Rezept securPharm: Neue Regelung im GSAV

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ZUKUNFTSPAKT APOTHEKE

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„My Life“ bringt Bewegung in den Markt der Kunden- zeitungen in der Apotheke

MIT QR-CODES SCHNELL ZUR INFORMATION: Inzwischen finden Sie imMitteilungsblatt zu vielen Artikeln auch die direkte, schnelle Verlinkung über QR-Codes. Die kleinen quadratischen „Helfer“ liefern verschlüsselt Informationen oder Verlinkungen auf Internet- seiten. Man benötigt ein Smartphone/Tablet-PC und ein QR-Code-Scanner-Programm (kostenlos im App-/googleplay-Store erhältlich unter „qr code“). Mit dieser App kann man die jeweiligen QR-Codes scannen und man erhält dann die da- rin enthaltenen Informationen oder Links direkt auf dem benutzten Endgerät zur weiteren Benutzung angezeigt.

APOTHEKERSTIFTUNG

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Vortragsveranstaltung am 14. September

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS Fallbeispiel: Inadhärenz bei Polymedikation Beratungsecke: Thema Halsschmerzen Viel gefragt: Ärztliche Verschreibungen

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Flyer der AMK

Welcher Tetanus-Impfstoff muss vorrätig sein?

Ein Fall aus CIRS-NRW

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EDITORIAL

Editorial

In der Schieflage

Gabriele Regina Overwiening Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe E-Mail: praesidium@akwl.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt Themen, Herausforderungen und Fragestellungen, die hartnäckiger sind als der berüchtigte Kaugummi unter der Schuhsohle: Man wird sie einfach nicht los, zumindest nicht so einfach. In einer ganz ähnlichen Situation befindet sich Gesundheits- minister Jens Spahn. Als Vertreter einer jungen, dynamischen, von der Digitalisierung geprägten Politikergeneration hat er sich seit Amtsantritt als Gesundheitsminister mit dem im Ko- alitionsvertrag vorgesehenen Versandhandelsverbot für ver- schreibungspflichtige Arzneimittel schwergetan. Und er hat die ABDA, ihre Mitgliedsorganisationen und Sie alle als Vertre- terinnen und Vertreter unseres unverzichtbaren Berufsstandes mit auf eine Karussellfahrt genommen, in der man mitunter or- dentlich durchgeschüttelt wurde. Stets beeinflusst von seinem politischen Ziel, eine Antwort auf das EuGH-Urteil vom Oktober 2016 unterhalb eines Rx-Versandhandelsverbotes (kurz Rx-Vv) zu finden. Seither haben wir viele neue Wortschöpfungen gehört: Boni- Deckel, Apothekenstärkungsgesetz, Gleichpreisigkeit, Ähnlich- preisigkeit, um nur einige zu nennen. Diese neuen Vokabeln zei- gen gleich drei Dinge auf. Erstens: Das Bemühen des Ministers und seines Ministeriums, eine Lösung zu finden. Zweitens: Die nahezu Unmöglichkeit, das Rx-Vv durch ein politisches Generi- kum auszutauschen. Und drittens: Dass auch ein Rx-Vv das Pro- blem nicht gänzlich an der Wurzel packt, sondern es vielmehr geboten wäre, das EuGH-Urteil zu revidieren. Dieses greift in die nationale Versorgungshoheit ein. Es produziert eine Schieflage zwischen ausländischen Versendern und deutschen Versorgern. Und jeder Versuch, diese Schieflage wieder zu korrigieren, bringt wiederum Verwerfungen mit sich. Es ist unsere Aufgabe als Vertretung von nahezu 8.000 Apo- thekerinnen und Apothekern, die wiederum in Westfalen-Lippe über 8,5 Millionen Patienten versorgen, auch weiterhin auf die- se Schieflage hinzuweisen. Dies schließt einen pragmatischen Umgang mit dem von Jens Spahn vorgelegten Apothekenstär- kungsgesetz und vielen sehr richtigen und zukunftsweisenden

Elementen dieses Gesetzesvorhabens nicht aus. Das hält uns aber auch nicht davon ab, weiter die klare Auffas- sung zu vertreten, dass das Urteil vom Oktober 2016 ein Irrtum war. Der EuGH hat es mit dem eingeschränkten Leistungsange- bot der ausländischen Versender begründet: Sie könnten nur über den Preiswettbewerb einen konkurrenzfähigen Zugang zum deutschen Arzneimittelmarkt finden. Das aber führt den Grundgedanken eines freien Binnenmarktes ad absurdum, hat unser höchstes Gremium, die Kammerversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung für die neue Wahlperiode am 4. Sep- tember einstimmig festgehalten: „ Denn die Versender, die zum Teil in Form von Aktiengesell- schaften organisiert sind, richten ihr Geschäftsmodell auf den Versandhandel mit deutschen Kunden und Patienten aus. Es geht nicht darum, dass Apotheken, die beispielsweise nieder- ländische Kunden und Patienten versorgen, verwehrt würde, zusätzlich auch in Deutschland Fuß zu fassen, sondern allein darum, sich den lukrativsten Teil des deutschen Arzneimittel- marktes für den eigenen Konzern zu erschließen, oftmals mit Konzernstandorten direkt hinter der Grenze. Dies gefährdet das deutsche Gesundheitssystem, das auf einer wohnortnahen Ver- sorgung durch inhabergeführte Apotheken fußt. Ein Einstieg von Fremdkapitalgebern in die Arzneimittelversorgung führt dazu, dass die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten gegenüber den Renditeinteressen von Konzernen in den Hintergrund treten und die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung torpediert wird. Die Delegierten der Kammerversammlung fordern daher die Bundesregierung auf, so wie es auch schon der Bundesge- richtshof getan hat, das Urteil vom 19. Oktober 2016 durch eine Wiedervorlage vor dem EuGH korrigieren zu lassen. “

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

AKWL Mitteilungs blatt 07-2019 / 3

KOLUMNENTITEL AM ERVERSAMMLUNG

Aller guten Dinge sind drei: Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening wurde von den Delegierten zum dritten Mal nach 2009 und 2014 an die ehrenamt- liche Spitze der AKWL gewählt. Vor ihrer Wahl hatte Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Walter eine umfassende Analyse der Kammerwahlen 2019 vorgelegt, die in Westfalen-Lippe eine Premiere brachten: Als erste Heilberufskammer deutschlandweit ermöglichte die AKWL ihren Mitgliedern die Option der Onlinewahl.

Konstituierende Sitzung: Kammerversammlung stellt Weichen für die nächsten fünf Jahre Präsidiummit großer Mehrheit wiedergewählt /Drei neue Vorstandsmitglieder

kämpfen, wie es im Interesse der Ge- sellschaft ist, die flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung zu sichern.“ Kammerpräsidentin Overwie- ning brachte im Rahmen der konstitu-

qualitativ hochwertige und unabhängige Beratung und Betreuung ihrer Kunden. Wir sind ein unverzichtbarer Teil des Ge- sundheitswesens. Dies müssen wir gera- de in Zeiten, in denen wir immer stärker

> Aller guten Dinge sind drei: Ga- briele Regina Overwiening ist als Präsidentin der AKWL wiederge- wählt worden. Die 57-jährige Apo- thekenleiterin aus Horstmar be- kleidet dieses Amt seit September 2009. Sie wurde mit 79 von 89 Stimmen wiedergewählt. Als Vize- präsident bestätigten die Delegier- ten des Apothekerparlamentes Frank Dieckerhoff aus Dortmund, der dieses Amt seit November 2017 innehat. Der 55-jährige Apo- thekenleiter erhielt 80 Stimmen. „Ich freue mich sehr über diesen gro- ßen Vertrauensvorschuss. Er ist zugleich Ansporn für mich, die Berufspolitik für die mittlerweile fast 8.000 Apothekerin- nen und Apotheker in Westfalen-Lippe fünf weitere Jahre mit einem sehr gut eingespielten und hochmotivierten Vor- standsteam gestalten zu dürfen“, sagt Gabriele Regina Overwiening. „Die Apo- theken inWestfalen-Lippe stehen für eine

„ Wir sind ein unverzichtbarer Teil des Gesundheitswesens. Diese besondere Rolle müssen wir immer wieder selbstbewusst und aktiv vertreten und in der Öffentlichkeit sichtbar machen. “ KAMMERPRÄSIDENTIN GABRIELE REGINA OVERWIENING

ierenden Sitzung die Erwartungshaltung der Apothekerinnen und Apotheker auf den Punkt: „Wir hören oft und gerne, wie wichtig der Politik die wohnortnahe Versorgung durch die Apotheke ist.“ Den Sonntagsreden müssten aber endlich auch Taten folgen. „Wenn es zum Schwur kommt, eiern viele Mandatsträger leider herum – bis zum Bundesgesundheitsmi- nister: Jens Spahn hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das sich zwar Apotheken- stärkungsgesetz nennt. Leider enthält das Gesetz viele Elemente, die zum exakten

zum Spielball politischer Ränkespiele und des Einflusses von Konzerninteressen auf das Gesundheitswesen werden, deutlich machen.“ Vizepräsident Frank Dieckerhoff be- trachtet zugleich, als Auswirkung der mangelnden Wertschätzung und Ho- norierung der Apotheken, den stetigen Rückgang der Apothekenzahlen als sehr kritisch: „Dieser Rückgang muss dringend gestoppt werden. Das liegt gleicherma- ßen im Interesse der Inhaberinnen und Inhaber, die um ihre berufliche Existenz

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KAMMERVERSAMMLUNG

Verabschiedung: Nach 14 Jahren im Kammervorstand verabschiedete Kam- merpräsidentin Gabriele Regina Overwiening das langjährige Vorstandsmit- glied Michael Mantell mit Wein und die Delegierten ihn mit Standing Ovations. Zuvor hatte Georg Wiemann von John (Foto rechts) als ältester Delegierter die Aufgabe, die Versammlung bei der Wahl der Präsidentin zu leiten.

Gremienvertreter für das VAWL Welche Apothekerinnen und Apotheker vertreten die Kammer zukünftig in den Gremien des Versorgungswerkes? Auch diese Frage beantworteten die Dele- gierten in der konstituierenden Sitzung. In den Vorstand des VAWL wurden Dr. Mathias Flume, Dr. Inka Krude, Christian Schmidt (alle GL), Michael Beckmann und Ulf-Günter Schmidt (beide AAWL) ge- wählt, in den Aufsichtsrat Cornelia Ger- bling-Fiedrich, Dr. Christina Lempka, Lars Rohde (alle GL), Anita Bielefeld und Dr. Wolfgang Graute (beide AAWL). Zusätz- lich entsendet der Kammervorstand Dr. Lars Ruwisch in den VAWL-Vorstand. <

sowie Dr. Günter Hagenhoff aus Dort- mund. Die 97 Delegierten des Apothe- kerparlaments kommen aus den drei Re- gierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster und wurden im Frühjahr von den 7.914 westfälisch-lippischen Apothe- kerinnen und Apothekern gewählt. Am 4. Dezember wird die Kammerversamm- lung dann zu ihrer ersten Arbeitssitzung zusammentreten. Weitere Wahlen In der konstitutierenden Sitzung wur- den auch die Mitglieder der Ausschüsse, neu ist ab dieser Wahlperiode ein Nach- wuchsausschuss, die Rechnungsprüfer und die Mitglieder des Schlichtungsaus- schusses bestimmt.

Gegenteil führen werden.“ Overwiening sieht sich hier ganz auf der Linie von Lan- desgesundheitsminister Karl-Josef Lau- mann: „Wer die wohnortnahen Versorger, den Mittelständler und die Arbeitsplätze in der Region erhalten will, der darf nicht zuvorderst die Interessen ausländischer Großkonzerne bedienen.“ Drei neue Vorstandsmitglieder gewählt Neben Präsidentin und Vizepräsident gehören dem Vorstand der Apotheker- kammer Westfalen-Lippe neun Beisitzer an – Apothekeninhaber ebenso wie ange- stellte Pharmazeuten. Neu im elfköpfigen Vorstand sind zwei Apothekerinnen und ein Apotheker: Dr. Claudia Brüning aus Münster und Eva-Maria Gödde aus Lünen

NÄCHSTE KV-SITZUNG AM 4. DEZEMBER 2019

Die nächste Kammerversammlungssit- zung findet am 4. Dezember 2019 statt. Die Sitzung ist für die Kammerangehö- rigen öffentlich. Der Vorstand der AKWL würde es begrüßen, wenn möglichst viele Kolleginnen und Kollegen durch ihre Teil- nahme ihr Interesse bekunden und die Informationsmöglichkeit wahrnehmen. Bitte melden Sie sich bei Tanja Ricker- mann Tel.: 0251 52005-16 oder per Mail: t-rickermann@akwl.de an. Die aktuelle Tagesordnung stellen wir zukünftig jeweils eine Woche vor der Sitzung unter www.akwl.de imMit- gliederbereich (Service und Aktuelles > Aktuelles) für Sie bereit.

Neu im Vorstand sind drei Mitglieder: Eva-Maria Gödde (links) aus Lünen und Dr. Günter Hagenhoff aus Dortmund vertreten die AAWL. Dr. Claudia Brüning (rechts) ist wie die weiteren acht Vorstandsmitglieder Vertreterin der GL. Bereits am 11. September traf sich der neugewählte Vorstand zu einer ersten ganztägi- gen Klausurtagung, um die Weichen für die fünfjährige Wahlperiode zu stellen.

AKWL Mitteilungs blatt 07-2019 / 5

KAMMERVERSAMMLUNG · DER VORSTAND INFORMIERT · ABDA-DATENPANEL

Georg Wiemann von John rückt für Katja Wrede in die Kammerversammlung nach Nachfolger nach Mandatsverzicht

Ihr Kammervorstand Ihre Ansprechpartner PräsidentinGabriele Regina Overwiening

> Apothekerin Katja Wrede aus Bielefeld hat noch vor Einberufung der konstituie- renden Sitzung auf ihr Mandat als Mit- glied der 17. Kammerversammlung (KV) der Apothekerkammer Westfalen-Lippe verzichtet. Nach § 17 des Heilberufsgesetzes in der Fassung vom 26. April 2016 tritt Apo- theker Georg Wiemann von John (Wahl- vorschlag 2: Aktive Apotheker/-innen Westfalen-Lippe – AAWL des Wahlkreises Detmold) an ihre Stelle. Georg Wiemann von John hat die Wahl angenommen und direkt bei der konstituierenden Sitzung der KV als ältestes Mitglied die Wahlen eingeleitet. <

Apotheke am Bahnhof, Augustin-Wibbelt- Platz 1, 48734 Reken, Tel.: 02864 94810, E-Mail: g.overwiening@akwl.de Vizepräsident Frank Dieckerhoff Funkturm-Apotheke, Arcostraße 78, 44309 Dortmund, Tel.: 0231 253247, E-Mail: info@funkturm-apotheke.de Dr. Claudia Brüning c/o Stern-Apotheke, Ludgeristraße 66, 48143 Münster, Tel.: 0251 1345538, E-Mail: clcbruening@arcor.de Eva-Maria Gödde c/o Colosseum Apotheke Brüning Altstadtstraße 32, 44534 Lünen, E-Mail: evagoedde@gmail.com Dr. Günter Hagenhoff Firma Hagenhoff-Beratung im Gesundheitswesen, Michaelstraße 21, 44329 Dortmund, E-Mail: g.hagenhoff@t-online.de Dr. Hannes Müller c/o Römer-Apotheke, Römerstraße 8a, 45721 Haltern am See, Tel.: 02364 7566, E-Mail: hannes.mueller1@gmail.com Sandra Potthast c/o Höke's Alte-Apotheke Weitmar, Hattinger Straße 334, 44795 Bochum, Tel.: 0234 431421, E-Mail: sandra.potthast@arcor.de Dr. Lars Ruwisch Hirsch-Apotheke amMarkt, Lange Straße 63, 32791 Lage, Tel.: 05232 951050, E-Mail: ruwisch@hirsch-apotheke-lage.de Dr. Philipp Schulte-Mecklenbeck c/o Bären-Apotheke, Rekumer Str. 18, 45721 Haltern am See, Tel.: 02364 2600, schultemecklenbeck@gmail.com Christine Weber c/o Westfalen-Apotheke, Riemker Straße 13, 44809 Bochum, Tel.: 0234 522170, E-Mail: christine.weber@mailbox.org Heinz-Peter Wittmann Adler-Apotheke, Auf dem Brink 1-3, 32289 Rödinghausen, Tel.: 05746 93920, E-Mail: post@AdlerRoe.de

Katja Wrede verzichtet auf ihr Mandat in der neuen Kammerversammlung.

Machen Sie mit! ABDA-Datenpanel startet im September mit der zweiten Befragung Wichtige Grundlage für die gemeinsame Interessenvertretung

Runde. Mit Ihrer Teilnahme an der Online- befragung unterstützen Sie als Inhaber/-in oder Leiter/-in einer öffentlichen Apotheke die gemeinsame Interessenvertretung der Apothekerschaft auf Bundes- und Landes- ebene gegenüber Politik, Krankenkassen und Medien, indem Sie für die politische und wirtschaftliche Kommunikation rele- vante Fakten aus Ihrer Berufsausübung zur Verfügung stellen.

> 2.000 Apothekeninhaber/-innen beteiligten sich 2018 an der ersten Online-Befragung für das ABDA- Datenpanel. Damit wurde eine wichtige Grundlage für die ge- meinsame Interessenvertretung der Apothekerschaft gelegt.

Diese gilt es jetzt weiter auszubauen. Von diesem Monat an geht es in die zweite

Warum gibt es eigentlich das ABDA-Datenpanel? Dieses Schaubild erläutert den Grundgedanken der Datenerhebung für den Berufsstand.

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ABDA-DATENPANEL

Zeitplan zum ABDA-Datenpanel Das ABDA-Datenpanel startete Anfang September 2019 mit der zweiten Befra- gung der Apothekeninhaber/-innen bzw. -leiter/-innen öffentlicher Apotheken in Deutschland. Ab sofort können Sie sich also für die Teilnahme an der Onlinebefra- gung anmelden. Der Befragungszeitraum endet am 15. November 2019. Es handelt sich um eine jährlich wiederkehrende Be- fragung. Apothekeninhaber/-innen bzw. -leiter/-innen können sich jedes Jahr ein- mal beteiligen. Aufwandsentschädigung Für ihren Aufwand erhalten alle Teil- nehmer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 EUR (brutto). Zudem erhalten sie zusätzlich exklusive Bran- cheninformationen. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung regelt die Treu- handstelle des Kooperationspartners. So wird sichergestellt, dass die ABDA und ihre Mitgliedsorganisationen keine Kenntnis von den personenbezogenen Daten der Teilnehmer erhalten. Kooperationspartner Das ABDA-Datenpanel wird in Zusam- menarbeit mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutsch- land (Zi) durchgeführt. Das Zi hat seinen Sitz in Berlin und verfügt über langjährige Erfahrung in der Durchführung eines Da- tenpanels und damit über das notwen- dige Know-how. Besonders im Hinblick auf den Datenschutz besitzt das Zi eine gesicherte Routine in der Umsetzung. Die Mitarbeiter des Zi sind auf die Wahrung der Vertraulichkeit der Daten geschult und verpflichtet. Für seine Träger, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, führt das Zi eine jährliche Längsschnitterhebung zur Ent- wicklung der wirtschaftlichen Lage in mehreren tausend Vertragsarztpraxen durch (Zi-Praxis-Panel) und veröffentlicht zentrale Forschungsergebnisse. Die da- raus resultierende Kompetenz zeichnet das Zi als langfristigen Partner für das ABDA-Datenpanel aus. Mit seinem bishe- rigen Wissen und den bestehenden Fä- higkeiten vermag das Zi, die vorhandenen Daten aus der Erhebung wissenschaftlich auszuwerten. Diese Auswertungen erfol- gen ausschließlich im Auftrag der ABDA. Für das ABDA-Datenpanel sind die Erfah- rungswerte des Zi von großemWert.

So funktioniert das ABDA-Datenpanel: Mit der Anzahl der teilnehmenden Apotheken wächst auch die Aussagekraft der Datensammlung.

Zur Beantwortung der Fragen müssen Sie sich im Onlinefragebogen des ABDA- Datenpanels mit Ihren Zugangsdaten (Teilnehmernummer und Passwort) an- melden. Die Bearbeitungszeit des On- linefragebogens beträgt ca. 30 bis 45 Minuten. Der Fragebogen selbst ist in vier unterschiedliche Themenbereiche geglie- dert, die in der Kopfzeile angezeigt wer- den. Der Bereich, in dem Sie sich während der Bearbeitung befinden, wird farblich gesondert hinterlegt. Bei Bedarf können Sie mit der Bear- beitung des Onlinefragebogens pausie- ren und sie zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Nach abgeschlossener Beant- wortung des Fragebogens müssen Sie diesen über den Button „finalisieren“ be- enden. Alle Antworten werden dadurch gesichert und Sie können ab diesem Zeitpunkt keine Änderungen mehr vor- nehmen. Anschließend steht Ihnen eine Übersicht zu den Fragen und Antworten als PDF zur Verfügung, so dass Sie sich Ihre Antworten ausdrucken und ablegen können. Ihre Ansprechpartner Gerne steht Ihnen die Treuhandstelle des Zi für Fragen oder bei Problemen zur Ver- fügung. Hierfür können Sie die nachfol- genden Kontaktdaten nutzen. E-Mail: kontakt@zi-treuhandstelle.de Telefon: 030 4005 2448 <

Anmeldung und Teilnahme Am ABDA-Datenpanel kann jede/-r Apo- thekeninhaber/-in bzw. Apothekenleiter/- ineineröffentlichenApothekeinDeutsch- land teilnehmen. Für die Teilnahme kön- nen Sie sich über den Link https://survey. zi.de/adp/startsurvey/switch direkt an- melden. Sie werden anschließend für den Anmeldeprozess auf die Internetseite des Zi weitergeleitet. Um Ihren Zugang zum Onlinefragebogen freizuschalten, werden vorab einige Angaben wie Apotheker- kammer und NNFID benötigt. Ihre NNFID können Sie jedem Schreiben des Nacht- und Notdienstfonds entnehmen. Diese Nummer wird Ihnen dort regelmäßig übermittelt. Das System generiert dann eine Teilnehmernummer für Sie. Danach werden Sie gebeten ein eigenes, mindes- tens achtstelliges Passwort zu vergeben. Passwort und Teilnehmernummer Für die Anmeldung im Onlinefragebogen benötigen Sie das von Ihnen vergebene Passwort und Ihre Teilnehmernummer. Für den Fall, dass Sie Ihr Passwort verges- sen, erhalten Sie bei der Anmeldung ein PDF mit drei Wiederherstellungsschlüs- seln. Bitte bewahren Sie dieses wichtige Dokument gut auf. Nur mit den angege- benen Wiederherstellungsschlüsseln ist die Anmeldung und Vergabe eines neuen Passwortes möglich. Das Verfahren dient dem Schutz Ihrer Daten!

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KAMMER IM GESPRÄCH

27 Kreisversammlungen in Westfalen-Lippe Wählen Sie Ihre Vertrauenspersonen vor Ort! Überblick über alle Termine, zu denen die AKWL in Westfalen-Lippe einlädt

wetterlage sprechen wie über die Heraus- forderungen, die sich Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen vor Ort stellen, sei es bei der Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft, bei der Suche nach Nachfol- gern für Apothekenstandorte oder nach Fachpersonal. Lassen Sie uns gemeinsam über die Themen in Ihrem Ort/Kreis dis- kutieren, versuchen Probleme zu lösen und Vorschläge umzusetzen. Anmeldungen auch kurzfristig möglich Sie haben sich noch nicht zu den Kreisver- sammlungen angemeldet? Selbstver- ständlich können Sie sich auch kurzfristig entscheiden. Über eine kurze Info, gerne an presse@akwl.de sind wir dankbar. <

die zentralen Ansprechpartner/-innen für die Lokaljournalisten zu allen Gesund- heitsthemen rund um die Apotheke. Im Zusammenspiel mit dem Geschäfsbe- reich Kommunikation der Kammer tragen sie für eine aktive, lokale Pressearbeit Sorge. Informationen aus erster Hand Sie haben Fragen und Anregungen, die Sie an die Apothekerkammer richten möch- ten? An diesem Abend haben Sie die Ge- legenheit dazu: Ein Mitglied aus dem Vor- stand bzw. der Geschäftsführung Ihrer Kammer wird über aktuelle gesundheits- politische und pharmazeutische Themen informieren und auf Ihre Fragen einge- hen. Dabei möchten wir mit Ihnen genau- so über die gesundheitspolitische Groß-

> In diesem Herbst lädt die Apo- thekerkammer Westfalen-Lippe in allen 27 Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils zu Kreis- versammlungen ein. Bei den Kreisversammlungen stehen die Wahlen der Kreisvertrauensapotheker/ -innen (KVA), deren Stellvertreter/-innen und der Beauftragten für Öffentlichkeits- arbeit (BÖ) auf der Tagesordnung. Die An- sprechpartner vor Ort werden für die Wahlperiode 2019 bis 2024 gewählt. Als gewählte Ehrenamtler genießen die KVA das Vertrauen aller Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Sie fördern die Verbin- dung zwischen Apothekerkammer und den Kammermitgliedern ihres Kreises. Die BÖ sind in Ihrer Stadt/in Ihrem Kreis

Alle 27 Kreisversammlungen auf einen Blick:

• Recklinghausen Montag, 30. September (19:00 Uhr)

• Warendorf Mittwoch, 9. Oktober (19:30 Uhr)

• Hagen Dienstag, 5. November (19:30 Uhr)

• Hamm Montag, 30. September (19:30 Uhr)

• Steinfurt Mittwoch, 23. Oktober (19:00 Uhr)

• Höxter Dienstag, 5. November (19:30 Uhr)

• Unna Montag, 30. September (19:30 Uhr)

• Lippe Montag, 28. Oktober (19:30 Uhr)

• Märkischer Kreis Dienstag, 5. November (19:30 Uhr)

• Münster Montag, 30. September (19:30 Uhr)

• Borken Dienstag, 29. Oktober (19:30 Uhr)

• Paderborn Mittwoch, 6. November (19:30 Uhr)

• Herford Dienstag, 1. Oktober (19:30 Uhr)

• Dortmund Dienstag, 29. Oktober (19:30 Uhr)

• Bielefeld Mittwoch, 6. November (20:00 Uhr)

• Minden-Lübbecke Dienstag, 1. Oktober (19:30 Uhr)

• Siegen-Wittgenstein Dienstag, 29. Oktober (19:30 Uhr)

• Ennepe-Ruhr Donnerstag, 7. November (19:30 Uhr)

• Soest Montag, 7. Oktober (19:30 Uhr)

• Hochsauerlandkreis Dienstag, 29. Oktober (20:00 Uhr)

• Gelsenkirchen Donnerstag, 7. November (19:30 Uhr)

• Herne Dienstag, 8. Oktober (19:00 Uhr)

• Coesfeld Dienstag, 29. Oktober (20:00 Uhr)

• Bottrop Donnerstag, 14. November (19:30 Uhr)

• Gütersloh Dienstag, 8. Oktober (20:00 Uhr)

• Olpe Montag, 4. November (19:30 Uhr)

• Bochum Donnerstag, 28. November (19:30 Uhr)

8 / AKWL Mitteilungs blatt 07-2019

KAMMERVERSAMMLUNG · TELEMATIK/IT UND NEUE MEDIEN

Regelungen des GSAV zum E-Rezept Aufbau der Telematikinfrastruktur

technischen Voraussetzungen sowohl zur Ausstellung elektronischer Verordnungen auf Seiten der Ärzte als auch zur weiteren Verarbeitung durch die Apotheken nicht gegeben, da die Einführung der notwen- digen Komponenten der Telematikinfra- struktur (Konnektoren, Kartenlesegeräte) inklusive der Ausgabe der notwendigen Karten (Apothekerausweis, Institutions- ausweis SMC-B) derzeit erst in den Vorbe- reitungen sind. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald Ihrerseits Handlungs- bedarf besteht. <

> Mit Inkrafttreten des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arznei- mittelversorgung (GSAV) ist unter anderem auch eine Änderung im Hinblick auf elektronische Rezepte in Kraft getreten. Hierzu heißt es im Gesetz, dass bis Ende März 2020 die notwendigen Regelungen für die Verwendung von E-Rezepten zu treffen sind. Für die Übermittlung der E- Rezepte sollen die Dienste der Telematik- infrastruktur genutzt werden, sobald die- se zur Verfügung stehen. Derzeit sind die

22 Delegierte für den DAT in Düsseldorf Votum der Kammerversammlung > Mit 22 Delegierten ist die AKWL in diesem Jahr beim Deutschen Apothekertag in Düsseldorf vertreten. 13 Delegierte wird die Gemeinschaftslis- te (GL) entsenden, neun Delegierte die Aktiven Apotheker/-innen (AAWL). Zu- gleich kommt es zu einem Novum: Denn ein Delegiertenplatz, der für eine/-n Vertreter/-in der Basisapotheker vorgese- hen war, bleibt unbesetzt, weil die von der Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten jeweils nicht mehrheitsfähig waren.

Gemeinschaftsliste: • Dr. Stephan Barrmeyer • Dr. Claudia Brüning • Frank Dieckerhoff • Cornelia Gerbling-Fiedrich • Jan Harbecke

securPharm: Neue Regelung im GSAV Bitte überprüfen Sie die Handlungsabläufe in der Apotheke!

• Dörthe Koryciak • Katharina Klaas • Jörg Nolten • Ellen Oetterer

die Öffentlichkeit abgegeben werden, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass die Packung manipuliert wurde oder die Überprüfung der Sicherheitsmerkmale ergibt, dass das Arzneimittel nicht echt sein könnte. Die Behörden müssen über diesen Fall unverzüglich (bzw. nach Ab- lauf der sieben Tage Aufklärungsfrist des pharmazeutischen Unternehmers) infor- miert werden. ÜberprüfenSievordiesemHintergrund, ob die Handlungsabläufe in Ihrer Apo- theke gewährleisten, dass jede verifizie- rungspflichtige Arzneimittelpackung vor einer Abgabe dem „securPharm-Check“ (und auch einer Kontrolle des Origina- litätsverschlusses) unterzogen wird. <

> Seit dem 9. Februar 2019 gilt die Delegierte Verordnung zur Fälschungsschutzrichtlinie, die in Deutschland von securPharm umgesetzt wird.

• Dr. Lars Ruwisch • Christian Schmidt • Steffen Johannes Schmid • Heinz-Peter Wittmann Aktive Apotheker/-innen • Birgit Borcherding • Christian Mantell • Michael Mantell • Dominik Mörchen • Veronika Nolte • Marie Luise Pape Nolte • Ulf-Günter Schmidt • Dr. Ulrike Welslau • Georg Wiemann von John <

Der Gesetzgeber hat im Zuge des ak- tuell verabschiedeten „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) beschlossen, dass ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen Artikel 30 der Delegierten Verordnung 2016-161 EU eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeldtatbe- stand) nach § 97 AMG darstellt. Die Vor- gabe gilt seit dem 15. August 2019. Laut Artikel 30 der Delegierten Ver- ordnung darf ein Arzneimittel nicht an

AKWL Mitteilungs blatt 07-2019 / 9

ZUKUNFTSPAKT APOTHEKE

Mit starkem Partner für die Sache der Apotheker/-innen: NOWEDA-Vorstand Michael P. Kuck (ganz li.) hat mit Burda-Vorstand Philipp Welte den „ Zukunftspakt Apotheke“ geschmiedet. Mitglieder der Genossenschaft sind ausschließlich Apothekerinnen und Apotheker, die in politisch bewegten Zeiten und mit Blick auf die Digitalisierung gestärkt werden sollen, wie Kuck beimWLAT in Münster Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening (Foto rechts) verdeutlichte.

„My Life” bringt Bewegung in den Markt der Kundenzeitungen in der Apotheke NOWEDA-Chef Dr. Michael P. Kuck im Gespräch: Was steckt hinter dem „ Zukunftspakt Apotheke“?

durch den erfolgreichen Start insbeson- dere den Branchenprimus aus Baierbrunn ordentlich ins Schwitzen gebracht hat. Kuck verdeutlicht: „Das Magazin ist einer der wesentlichen Bestandteile unseres Zukunftspaketes Apotheke, mit dem wir die Vor-Ort-Apotheken im Wettbewerb mit dem ausländischen Versandhandel stärken wollen – als essentiellen Teil der sozialen Infrastruktur und einer flächen-

sie ihren Kunden das Magazin „My Life“ in einer Basisversion oder in einer erweiter- ten Version mit TV-Programm anbieten möchten. Darüber hinaus können sie die Magazine etwa mit dem eigenen Apo- thekenlogo individualisieren lassen sowie ein separates Rätselheft zubuchen. „Zum 1. Oktober erweitern wir die My-Life- Familie um das Kindermagazin ‚Platsch‘ und das Ratgeber-Magazin ‚Gut leben mit

> Es war kein Aprilscherz, sondern ist ein ernstgemeintes Unterfan- gen: Am 1. April dieses Jahres ging mit „My Life “ eine weitere Kun- denzeitung für die Apotheke an den Start. Aus dem Stand erreichte das Gemeinschaftsprojekt der Apothekergenossenschaft NOWE- DA und der Hubert Burda Media eine Auflage von 1,15 Millionen Exemplaren. Drei Monate nach der Markteinführung erreichte „My Life“ sogar eine monatliche verkaufte Gesamtauflage von über 2,3 Millionen Exemplaren. Sie hat sich damit hinter der „Apotheken-Umschau“ aus dem Wort-und-Bild-Verlag (monatliche Auflage knapp 9,3 Millionen) und vor der „Neuen Apotheken-Illustrierte“ aus dem Govi-Verlag auf Rang zwei der Kunden- zeitschriften eingereiht. Das Heftkonzept basiert auf einer engen Kooperation der führenden Medienmarken aus dem Bur- da-Verlag mit ihren jeweiligen Kernkom- petenzen. Apotheken können wählen, ob

„ Wir wollen mit unserem Zukunftspaket die Vor-Ort-Apotheken imWettbewerb mit dem ausländischen Versandhandel stärken. “ NOWEDA-VORSTAND DR. MICHAEL P. KUCK

deckenden Arzneimittelversorgung in Deutschland.“ Seit dem 1. April steht den Kunden der am Zukunfspakt teilnehmenden Apothe- ken daher auch das von NOWEDA betrie- bene Online-Portal „IhreApotheken.de“ zur Verfügung. Die Kunden können von zuHause aus oder mobil Arzneimittel und Apothekenprodukte vorbestellen und sie anschließend in ihrer Vor-Ort-Apotheke

DIABETES‘, kündigt Noweda-Vorstand Michael P. Kuck an. „Weiterhin wird zum Jahresbeginn 2020 ein Seniorenmagazin die Magazinfamilie vervollständigen.“ Baustein des Zukunftspaktes Apotheke Den Köpfen hinter dem neuen Magazin „My Life“ ist wichtig, dass sie nicht nur eine weitere Kundenzeitschrift an den Start gebracht haben, auch wenn diese

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ZUKUNFTSPAKT APOTHEKE

Auf Anhieb erfolgreich: 2,3 Millionen Auflage und ein enorm gutes Echo bei Leserinnen und Lesern und in den Apotheken, wie die erste Befragung zeigt. „ My Life ” ist als Konkurrenz, insbesondere zum Platzhirsch Apotheken-Umschau regelrecht durchgestartet.

Ein Millionengeschäft Kundenzeitungen in der Apotheke > AlsGeschäft zu LastenDritter bewerten viele Apothekeninhaber Kundenzeitun- gen. Insbesondere über die Fernsehwer- bung entsteht ein enormer Werbedruck auf die Apotheken, die durchschnittlich 5.000 bis 6.000 Euro pro Jahr dafür ausge- ben. Wer profitiert davon? Die Gewinne des Govi-Verlages, der die NAI heraus- bringt, kommen der Mutter des Verlages, der ABDA, zugute und damit der gesam- ten Apothekerschaft. Sehr viel höher sind in jedem Fall die Umsätze des Marktfüh- rers aus Baierbrunn, der allerdings kei- ne Umsatz- und Ertragsdaten preisgibt. Und so wird munter spekuliert, dass eine ABDA im Besitz eines solchen Druckob- jektes vielleicht sogar gänzlich auf Mit- gliedsbeiträge verzichten könnte. In eben diese Lücke stößt die NOWEDA mit ihrem Zukunftspakt, der allen niedergelassenen Apothekerinnen und Apothekern offen steht. Er macht den Etablierten ordentlich Dampf, besetzt zudem das Thema Digi- talisierung und stärkt zusätzlich auch die Mitglieder der NOWEDA. Und die wieder- um sind allesamt Apotheker/-innen. <

so viele Apotheken daran beteiligen – Tendenz steigend. Wenn der Deutsche Apothekerverband sich in dieser Weise ebenfalls engagiert, können wir das nur begrüßen.“ Ein stärkeres Miteinander schließt er ausdrücklich nicht aus: „Unsere Vorbe- stellplattform ‚IhreApotheken.de‘ wird al- lein von NOWEDA betrieben, und gehört damit ausschließlich Apothekern und Apothekerinnen. Eine Zusammenarbeit mit dem DAV können wir uns dabei sehr gut vorstellen, da damit die Vor-Ort-Apo- theken gegenüber den Arzneimittelver- sendern gestärkt werden.“ Zum Hintergrund NOWEDA ist die bundesweite Genossen- schaft von über 9.000 Apothekerinnen und Apothekern. Zum kontinuierlichen Engagement gehören seit Langem auch zentrale Kommunikationsmaßnahmen wie die Kampagnen „Alle 38 Stunden“ und „Don´t trust Rüdiger“. Hubert Burda Media ist eines der größten Medienunter- nehmen Europas mit rund 600 Produkten und über 200 Millionen Lesern. Der pub- lizistische Auftrag des traditionsreichen Verlagshauses beinhaltet auch hochwer- tigen Gesundheitsjournalismus. <

abholen. Gegebenenfalls ist auch eine Lieferung durch den Botendienst der je- weiligen Apotheke möglich. Positive Zwischenbilanz Dr. Michael P. Kuck zieht eine positive Zwischenbilanz: „Mittlerweile nehmen rund 7.000 Vor-Ort-Apotheken am ‚Zu- kunftspakt Apotheke‘ teil, und jede Wo- che werden es mehr.“ Beim Baustein „IhreApotheken.de“ kommen 3.000 Apo- theken über den Kooperationspartner „Apotheken.de“ hinzu. Wichtig ist dem NOWEDA-Vorstand, dass er nicht in Kon- kurrenz zum Deutschen Apothekerver- band agiert: „Dass wir uns beide um den digitalen Zugang der Patienten zur Apo- theke kümmern, ist für die Apotheken eine gute Nachricht. Als apothekereige- nes Unternehmen begreift NOWEDA den DAV nicht als Konkurrenten. Uns geht es gemeinsammit unserem technischen Ko- operationspartner ‚Apotheken.de‘ darum, mit unserer Plattform ‚IhreApotheken.de‘ eine Infrastruktur zu etablieren, die den Vor-Ort-Apotheken die Möglichkeit gibt, auf Augenhöhe mit den ausländischen Versendern zu agieren. Ganz offensicht- lich haben wir mit unserem Angebot einen Nerv getroffen, da sich bereits

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APOTHEKERSTIFTUNG

Gabriele Regina Overwiening begrüßte Prof. Dr. Metin Tolan von der Technischen Universität Dortmund als Referenten der 12. Vortragsveranstaltung der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe. Die 170 Gäste erfuhren im Saal des münsterischen Erbdrostenhofs unter anderem, warum Geheimagent James Bond seinen Wodka Martini stets geschüttelt, nicht gerührt zu sich nimmt.

12. Vortragsveranstaltung der Apothekerstiftung Geheimagent James Bond im Visier der Physik Professor Metin Tolan wirft einen genauen Blick auf die Abenteuer von 007

erhitzen: „Aber wir haben es hier ja nicht mit irgendeinemWeichei zu tun, sondern mit James Bond.“ Nur ein Problem ergibt sich noch: Bond, der mit der Uhr auch Ku- geln ablenken können will, müsste dafür gleichsam hellseherische Fähigkeiten ha- ben. Denn das Magnetfeld braucht drei Sekunden, um sich aufzubauen. Bond müsste die Uhr also bereits einschalten, bevor ein Schuss fällt. Und schlussendlich hat Tolan sogar eine Theorie, warum James Bond seinen Wodka Martini geschüttelt, nicht gerührt trinkt – und das bisher 28 mal in 24 Fil- men: Der Geheimagent ist ein großer Ge- nießer. Anhand des „Paranuss-Effektes“ erklärt Tolan, dass die großen Moleküle, die für den Geschmack verantwortlich sind, beim Schütteln nach oben gelangen, während die kleinen Alkohol-Moleküle nach unten wandern. Bond hat meist nur Zeit für einen Schluck, der dann aber umso geschmacksintensiver ist. Davon konnten sich die 170 Zuhörer bei einem Drink im Anschluss an den Vortrag selbst überzeugen. <

Selten war eine Doppelstunde Physik an einem sonnigen Samstagnachmit- tag so unterhaltsam und spannend. Für die Flugzeug-Szene sieht die Analyse zum Beispiel folgendermaßen aus: Darin springt James Bond auf einem Motor- rad einem Flugzeug hinterher, holt es im freien Fall ein und steigt ein. Der wahn- witzige Stunt könnte tatsächlich funktio- nieren – jedoch müsste Bond dafür unter anderem 20 mal windschnittiger sein als das fallende Flugzeug und von seinem Motorrad aus die Geschwindigkeit des Fliegers auf drei km/h genau schätzen, und, eine komplizierte Gleichung im Kopf lösend, seine eigene Geschwindigkeit an- passen. Denn: „So einem Flugzeug sprin- gen Sie nur hinterher, wenn Sie sich das vorher genau durchgerechnet haben“, so der Professor augenzwinkernd. Oder die Magnet-Uhr, die Bond alias Roger Moore in „Leben und sterben las- sen" trägt. Mit ihr angelt sich 007 metalli- sche Gegenstände aus seiner Umgebung. Der Physiker rechnete so lange, bis diese Uhr auch im echten Leben funktionieren könnte. Der einzige Nachteil: Das Gehäu- se würde sich bei der nötigen Magnet- kraft auf mindestens 250 Grad Celsius

> Metin Tolan ist ein großer James Bond- Fan. Jeden der 24 Agenten-Filme hat er gut und gerne zehn Mal gesehen. Der 54-Jährige ist jedoch nicht nur Cineast, sondern auch Professor für experimentel- le Physik an der Technischen Universität Dortmund und hat dort in einemSeminar Hobby und Forschung vereint: Zusam- men mit Studierenden hat er Szenen aus den 007-Filmen auf ihren Realitätsgehalt analysiert. Würde James Bond – alias Pier- ce Brosnan – das Flugzeug im freien Fall in der Szene in „Goldeneye“ tatsächlich einholen, und wenn ja, unter welchen Be- dingungen? Funktioniert die Magnet-Uhr des Agenten – dieses Mal gespielt von Roger Moore – in „Leben und sterben las- sen“ auch in Wirklichkeit? Antworten gab Tolan beim 12. Stiftungsvortrag der Apo- thekerstiftung Westfalen-Lippe am 14. September im Erbdrostenhof in Münster. Bei dieser Veranstaltungsreihe blickt die Stiftung regelmäßig über den Tellerrand der Pharmazie hinaus. Sie hat sich in den vergangenen Jahren schon mit Themen wie dem Lächeln, Schönheit oder Ethik im Gesundheitswesen beschäftigt – und nun James Bond ins Visier der Physik genommen.

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RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

Anfragen an das Service-Portal Pharmazie können über das Anfrageformular im internen Bereich der Homepage der Apothekerkammer (www.akwl.de) gestellt werden. Alternativ besteht die Kontaktmöglichkeit per E-Mail oder Telefon. Arzneimittelinformation und Medikationsmanage- ment: am@akwl.de; 0251 52005-57, Pharmazeuti- sche Praxis: pharmprax@akwl.de; 0251 52005-55

Das Service-Portal Pharmazie vereint die Aufgaben der Regionalen Arzneimittelinformationsstellen und die der Abteilung „Pharmazeuti- sche Praxis“. Wir unterstützen Sie bei Fragestellungen in den Bereichen „Arzneimittelinformation und Medikationsmanagement“ und bei der Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen in die pharmazeutische Pra- xis. Einzelne Fallbeispiele veröffentlichen wir regelmäßig in unserem Mitteilungsblatt.

Inadhärenz bei Polymedikation Gemeinsam Lösungen finden

> Herr Meier (Name geändert) ist ein 81-jähriger Stammkunde mit Vorhofflimmern, arterieller Hypertonie und Psoriasis-Arthri- tis, die starke Schmerzen verursacht. Bis auf die Schmerzen geht es ihm gut, und er sieht eigentlich nicht ein, schon zum „alten Eisen“ zu gehören. Auf seinemMedikationsplan stehen folgende Arzneimittel:

und des nicht unmittelbar erlebbaren Nutzens einiger Arznei- mittel die Adhärenz leidet. Dazu kommen Ängste bezüglich möglicher Nebenwirkungen und Abhängigkeiten. Diese Bedenken muss man ernst nehmen, auch um zu vermeiden, dass Patienten ihre Probleme aus Angst vor negativen Reakti- onen nicht mehr berichten und ihre Medikation in Eigenregie ändern. • Besonders kritisch ist die derzeitige Schmerzmedikation anzusehen. Leitliniengerecht werden bei Psoriasis-Arthritis nichtsteroidale Antirheumatika eingesetzt. Allerdings hat der behandelnde Arzt diese Option wegen des durch Apixaban erhöhten Risikos gastrointestinaler Blutungen in Verbindung mit dem hohen kardiovaskulären Risiko des Patienten ausge- schlossen. Wenn Opioide bei chronischen Schmerzen einge- setzt werden, soll die Einnahme „by the clock“, also regelmä- ßig zu festgelegten Zeiten erfolgen, um Schmerzspitzen zu vermeiden. Diesen begegnet Herr Meier mit der Einnahme hoher Metamizol-Dosen, die er im Vergleich zum Oxycodon für weniger problematisch hält. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Die gleichzeitige Gabe von MTX und Metamizol erhöht das Risiko für schwere Blutbildstörungen. Wünschenswert wäre das Erreichen einer stabilen Schmerzsituation durch möglichst einfache Einnahmemodalitäten. Lösungsansätze • Die Einnahme des direkten oralen Antikoagulans Apixaban erfolgt zur Schlaganfallprophylaxe bei Vorhofflimmern. Zur Berechnung des individuellen Schlaganfall-Risikos wird der CHA 2 DS 2 -VASc-Score herangezogen [1]. Da Herr Meier über 75 Jahre alt ist und an Hypertonie leidet, wird sein Schlaganfall- risiko als hoch eingeschätzt (3 Punkte). Bereits bei mittlerem Risiko (2 Punkte) wird empfohlen, dauerhaft eine orale Anti- koagulation durchzuführen. Durch das gelegentliche Auslassen einzelner Apixaban-Dosen erhöht sich das Schlaganfallrisiko in nicht vorhersehbarer Weise. Eventuell könnte der Patient von einer Umstellung auf ein einmal täglich zu dosierendes NOAK profitieren.

Metoprololsuccinat 47,5 mg Retard- tbl.

1-0-1

Pantoprazol 20 mg Tbl.

1-0-1 1-0-1 1-0-1

Apixaban 5 mg Filmtbl. (Eliquis®) Oxycodon/Naloxon 10 mg/5 mg Retardtbl.

Metamizol 500 mg/ml Tr.

bei Bedarf 40 Tropfen 1x / Woche (montags) 1x / Woche (dienstags)

MTX 15 mg s.c.

Folsäure 5 mg Tbl.

Bei der Einlösung seiner Rezepte merkt er an, dass ihm die Ein- nahme der vielen Tabletten zunehmend auf die Nerven gehe – an manchen Tagen nehme er deshalb einfach gar nichts. Vor al- lem die Schmerzmedikation nehme er unregelmäßig ein. Wenn er nichts Besonderes vorhabe, lasse er das Oxycodon-Präparat morgens häufiger mal weg. Es sei ja schließlich nicht gut, im- mer so viele starke Schmerzmittel zu nehmen, und er wolle auch nicht abhängig werden. Auf Nachfrage gibt er allerdings zu, dass er an solchen Tagen gegen Mittag häufig doch starke Schmer- zen habe und dann nach Bedarf bis zu dreimal 40 Tropfen Meta- mizol nehme. Auch den Blutverdünner und den Blutdrucksenker nehme er nicht so regelmäßig ein, da er nicht das Gefühl habe, dass es ihm dadurch besser gehe. Sein Vorhofflimmern bemerkt er selbst nicht. Dass er, der sein ganzes Leben lang sportlich war und nicht geraucht hat, einen Schlaganfall bekommen könnte, kann er sich nicht vorstellen. Probleme • Bei Patienten wie Herrn Meier ist das Risiko groß, dass ange- sichts der – subjektiv empfundenen – hohen Tablettenzahl

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RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

Patienten, die mehrere Medikamente einnehmen müssen, haben oft Bedenken und Ängste. Diese sollten ernst genommen und zusammen mit dem Patienten und Ärzten Lösungen gefunden werden, damit die Therapiesicherheit nicht gefährdet wird. Foto: ©Stanislau_V - stock.adobe.com

• Auch bei Pantoprazol gibt es Optimie- rungspotenzial: Da Herr Meier keine Ulcusanamnese aufweist und den PPI ausschließlich zur Blutungsprävention wegen der Einnahme des Apixaban verordnet bekommen hat, genügt die einmal tägliche Einnahme von 20 mg Pantoprazol. Selbst wenn 40 mg er- forderlich wären, könnte die gesamte Tagesdosis auf einmal eingenommen werden. • In Bezug auf die Schmerztherapie wäre, wenn die Gabe eines Opioids weiterhin indiziert ist, unter Um- ständen die Umstellung auf ein zum Beispiel Fentanyl-haltiges Pflaster zu erwägen. Hierdurch ließe sich eine stabile Schmerzsituation erreichen, bei der Schmerzspitzen und die damit Außerdem fiele die vom Patienten als lästig empfundene zweimal tägliche Tabletteneinnahme weg. Natürlich sind im Falle der Verordnung eines Opioidpflasters andere Risikofaktoren vor allem im Hinblick auf die korrekte verbundene Gabe von Metamizol größtenteils vermieden würden.

• Die Adhärenz ist bei Hypertonikern tendenziell schlecht, weil die diagnos- tizierte Hypertonie vor Therapiebeginn häufig keine Symptome verursacht hat und sich der Nutzen der Therapie für den Patienten nicht ohne weiteres zeigt. Bei Herrn Meier kommt die als zu hoch empfundene Tablettenzahl erschwerend hinzu. Bei retardiertem Metoprololsuccinat ist es jedoch nicht notwendig, die Tagesdosis auf zwei Einzelgaben zu verteilen. Es wäre also auch die Einmalgabe von 95 mg Meto- prololsuccinat möglich, was zumindest eine Tablette am Tag einsparen würde. Betablocker weisen darüber hinaus ein bekanntes Risiko für die Verschlech- terung einer Psoriasis auf. Unter Umständen wäre hier die Umstellung auf zum Beispiel Amlodipin oder einen ACE-Hemmer, die ebenfalls einmal täglich zu dosieren wären, sinnvoll. Eine Übersicht über Arzneimittel, die eine Psoriasis verschlimmern können, findet sich im Artikel „A review of drugs that cause or exazerbate Psoria- sis“ von J. Hong [2].

Anwendung zu beachten, dennoch könnte die Option in diesem Fall die praktikabelste Lösung darstellen. Fazit: Adhärenzprobleme bei Polyme- dikation müssen ernst genommen und dürfen nicht als Bagatelle abgetan wer- den, auch wenn sie aus heilberuflicher Sicht nicht immer nachvollziehbar sind. Gemeinsam mit dem Patienten und den behandelnden Ärzten sollten pragmati- sche und im Alltag umsetzbare Lösungen erarbeitet werden. <

[1] ESC Pocket-Leitlinie „Management von Vor- hofflimmern“ (Version 2016) [2] https://www.psoriasis.org/files/publications/ forum/FORUM-SPRING-2012-drugs-that-induce- psoriasis.pdf

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RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

Beratungsecke Beratung im Rahmen der Selbstmedikation

Thema Halsschmerzen

> Werden Sie in diesem Beratungscomic Zeuge eines idealtypischen Beratungsgesprächs zum Thema „Halsschmer- zen“. Anders als im wirklichen Leben können Sie dem Beratenden auch hinter die Stirn schauen und seine Überlegun- gen nachvollziehen. Eine gute Beratung orientiert sich immer am konkreten Patientenfall. Je nach Gesprächsverlauf kann es daher auch notwendig sein, den Patienten an den Arzt zu verweisen oder zusätzliche Inhalte zu vermitteln. Bezüglich der hier dargestellten fachlichen Inhalte sollten immer die aktuellen Fachinformationen zu Rate gezogen werden.

Tipp: Hinweise für die Beratungsge- spräche enthält der ABDA-Leitfaden „Informations- und Beratungshinweise in öffentlichen Apotheken“. Zu finden ist dieser Leitfaden auf www.abda.de bei den Leitlinien und Arbeitshilfen zur Selbstmedikation oder mit dem QR-Code:

Tipp: Der Artikel „Gut beraten bei Heiser- keit und Halsschmerzen“ der Zeitschrift PTAheute ist online zugänglich unter dem Link https://www.ptaheute.de/news/ artikel/gut-beraten-bei-halsschmerzen- und-heiserkeit oder über diesen QR-Code:

Tipp: Hinweise zur Hinterfragung der Ei- gendiagnose und zu der Abklärung der Grenze der Selbstmedikation befinden sich im Kommentar zur ABDA-Leitlinie „Information und Beratung des Patien- ten bei der Abgabe von Arzneimitteln – Selbstmedikation“ im Abschnitt 2. Zu fin-

den ist diese Leitlinie auf www.abda.de bei den Leitlinien und Arbeits- hilfen zur Selbstmedi- kation oder mit diesem QR-Code:

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RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

Tipp: Hilfsmittel zur Auswahl und Beur- teilung des Arzneistoffs befinden sich im Kommentar zur ABDA-Leitlinie „Informa- tion und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln – Selbstmedi- kation“ im Abschnitt 3. Zu finden ist diese Leitlinie auf www.abda.de bei den Leitlini-

en und Arbeitshilfen zur Selbstmedikation oder mit diesem QR-Code:

Tipp: Die Deutsche Gesellschaft für Kin- der- und Jugendmedizin bietet online eine Elterninformation zum Thema „Mein Kind hat Halsschmerzen“ an. Die Broschü- re ist online zugänglich unter https:// www.dgkj.de/fileadmin/user_upload/ images/Elternseite/Elterninformationen/

DGK J_HALSSCHMER- ZEN_19.pdf oder über diesen QR-Code:

Tipp: Eine Kundeninformation zur Ent- sorgung von Arzneimittelresten finden Sie auf der Kammerhomepage (www. akwl.de) im internen Bereich wenn sie über die Suchfunktion nach „Entsorgung“ suchen. <

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RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

Viel gefragt Ärztliche Verschreibungen

> Dürfen wir ausländische Rezepte beliefern? Rezepte über verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von einem Arzt oder ei- nem Zahnarzt aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), aus einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder aus der Schweiz ausgestellt wurden, können auch in deutschen Apotheken eingelöst werden. Diese ausländischen Rezepte sind den aus Deutschland stam- menden ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen gleichgestellt, sofern sie die gleichen Angaben aufweisen, die deutsche Rezepte enthalten müssen (vgl. § 2 Abs. 1 und Abs. 1a AMVV). Rezepte aus anderen als den genannten Staaten dürfen nicht beliefert werden, da sie in Deutschland nicht gültig sind. Die ausländischen Rezepte, die auch in Deutschland eingelöst werden können, sind wie Privatrezepte zu behandeln. Die Belieferung darf nur verweigert werden, wenn die Verschreibung einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum enthält, sie nicht lesbar ist oder sich sonstige Be- denken ergeben (§ 17 Abs. 5 ApBetrO). In einem solchen Fall darf die Abgabe erst dann erfolgen, wenn die Unklarheiten oder Bedenken beseitigt sind. Sollte eine Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt notwendig sein und diese beispiels- weise an sprachlichen Barrieren schei- tern, ist die Abgabe des Arzneimittels zu verweigern. Bitte beachten: Ausländische tierärztli- che Rezepte dürfen grundsätzlich nicht beliefert werden. Die Abgabe von Be- täubungsmitteln ist nur anhand des in Deutschland vorgeschriebenen, dreitei- ligen amtlichen Formblatts, das von der Bundesopiumstelle ausgegeben wird, möglich. Ebenso können Arzneimittel, welche die Wirkstoffe Lenalidomid, Po- malidomid oder Thalidomid enthalten,

Rund um das Thema Ärztliche Verschreibungen tauchen viele Fragen auf. In diesem Artikel haben wir einige für Sie beantwortet. Foto: ©Henrik Dolle - stock.adobe.com.

STAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMES Die Europäische Union umfasst folgende Staaten:

Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien

Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden

Slowakei Slowenien Spanien

Tschechien Ungarn Zypern

Zu den Staaten des Europäischen Wirt- schaftsraumes (EWR) gehören neben den EU-Staaten die Länder: Island Liechtenstein Norwegen

Irland Italien

entsprechend § 3a AMVV nur abgegeben werden, wenn sie auf einem zweiteiligen, amtlichen Formblatt des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verschrieben wurden. Dürfen wir an einen Arzt verschrei- bungspflichtige Arzneimittel zum Eigen- bedarf ohne Vorliegen einer Verschrei- bung abgeben? Die Verschreibung für den Eigenbedarf eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes bedarf nicht der schriftlichen oder elekt- ronischen Form (§ 4 Absatz 2 der AMVV).

Der Apotheker hat sich allerdings über die Identität der verschreibenden Person Gewissheit zu verschaffen. Dies ist in der Regel anhand eines Arztausweises mög- lich. Zusätzlich sollte ein amtlicher Aus- weis (Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden. Die Nachweise dürfen nicht abgelaufen sein. Für die Abgabe von Betäubungsmitteln sind darüber hinaus die Vorschriften der Betäubungsmittelverschreibungsverord- nung (BtMVV) zu beachten. Demnach ist die Abgabe von Betäubungsmitteln aus- schließlich aufgrund des in Deutschland

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